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Pressemitteilung - 4.6.02 - Offener Brief der VVN-BdAAntisemitismus mit oeffentlichen Geldern?In einem Offenen Brief an Bundesjustizministerin Dr. Herta Daeubler-Gmelin weist der Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Ulrich Sander auf »einen besonders eklatanten Fall von Antisemitismus« hin, der moeglicherweise vom Bundesamt fuer Verfassungsschutz finanziert worden sei. Ulrich Sander erinnert in seinem Schreiben daran, dass das vom Berliner Landgericht im Oktober 2001 verbotene antisemitische NPD-Plakat mit dem Spruch »Den Holocaust hat es nie gegeben« unter presserechtlicher Verantwortung des damals noch aktiven V-Mannes des Bundesamtes fuer Verfassungsschutz, Udo Holtmann, veroeffentlicht wurde. Dieses Plakat werde u.a. in der Holocaustausstellung des Deutschen Historischen Museums als Beleg fuer antisemitische Entwicklungen in der Bundesrepublik angefuehrt. Das bedeute jedoch, so Sander, dass eines der dreistesten antisemitischen Plakate der letzten Jahre ausgerechnet von einem Mitarbeiter des dem Bundesinnenministerium unterstellten Verfassungsschutzamtes verantwortet wurde. Dabei sei »nicht auszuschliessen, dass auch Gelder aus oeffentlichen Mitteln, d.h. aus Holtmanns V-Mann-Gage, in die Produktion des Plakates eingeflossen sind«. Holtmann sei nach dieser Aktion nicht etwa abgeschaltet worden, sondern bis zu seiner oeffentlichen Enttarnung im Januar dieses Jahres V-Mann des Verfassungsschutzes geblieben. Damit werde, so der VVN-Sprecher, die Behauptung des Bundesamtes Luegen gestraft, man beende die Zusammenarbeit mit V-Leuten, sobald sie z.B. direkt fuer aggressive antisemitische Propaganda verantwortlich seien. Fuer klaerungsbeduerftig haelt Sander die Frage, ob der Verfassungsschutz vorab Kenntnis von der NPD-Kampagne erhalten und warum er nicht reagiert habe. Mit Verweis darauf, dass »die verantwortungslose Verwendung von hochrangigen NPD-Funktionaeren als V-Maenner« bereits das NPD-Verbotsverfahren gefaehrdet habe, ist der Sprecher der VVN-BdA besorgt, dass auch Ausstellungen und Publikationen, die ueber Entwicklungen und Gefahren des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik aufklaeren und Beispiele aus der NPD-Propaganda darstellen, »ins Zwielicht geraten, wenn es sich dabei auch um von Regierungsstellen bezahlte und geduldete Propaganda handeln kann«. Der Brief des VVN-BdA-Sprechers endet mit der dringenden Bitte, »die Verantwortlichen fuer diesen Vorgang strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, und zwar auch dann, wenn es sich um Mitarbeiter von Bundesbehoerden handelt.« Die gegenwaertigen Auseinandersetzungen um den Antisemitismus, »der auch etablierte politische Kraefte aus der Mitte erreicht« habe, mache unnachsichtiges Handeln dringend notwendig. Es genuege nicht, sich von bestimmten Kraeften in der FDP-Opposition zu distanzieren, wenn der Eindruck bestehen bleibe, auch regierungsamtliche Stellen seien »an der Foerderung des Antisemitismus beteiligt« gewesen. |
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