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Datenschutzbeauftragter rügt KultusministeriumIm Berufsverbotsverfahren gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy, dem seit dem Jahr 2004 wegen seines Engagements in antifaschistischen Gruppen die Ausübung seines Berufes verwehrt wird, hat der baden-württembergische Beauftragte für den Datenschutz in einem Schreiben vom 07.08.2006 das Vorgehen des Kultusministeriums als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerügt. Die Tatsache, dass das Kultusministerium bereits im Sommer 2003 unter Umgehung des Dienstweges ohne Csaszkóczys Wissen Informationen über ihn beim Verfassungsschutz angefordert und auch erhalten habe, sei mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar. Der Landesbeauftragte erinnerte in diesem Zusammenhang an das Volkszählungsurteil von 1983: "Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß". Die Tatsache, dass Kultus- und Innenministerium ausgerechnet unter dem Vorwand, die Verfassung zu schützen, selbst verfassungsmäßige Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen, wirft ein bezeichnendes Licht auf dieses gesamte Verfahren, mit dem die grundrechtswidrige Berufsverbotspraxis der 70er Jahre wiederbelebt wird. UZ 18.08.2006 - Unsere Zeit - Zeitung der DKP |
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