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Gericht erklärt Hakenkreuz zum Kulturerbe

Sowjetsymbole wie Hammer und Sichel sind seit zwei Jahren verboten

Vilnius - Ein Gericht in der litauischen Hafenstadt Klaipeda, dem früheren deutschen Memel, hat das Zurschaustellen von Hakenkreuzen für straffrei erklärt und das Hakenkreuz zum Teil des kulturellen Erbes Litauens erklärt. Das Gericht wies damit die Beschwerde von Teilnehmern an den Unabhängigkeitsfeiern am 16. Februar dieses Jahres zurück, die sich durch vier Männer gestört fühlten, die bei der Kundgebung mit Schilden auftauchten, die mit Hakenkreuzen versehen waren.

Die Rechtsanwälte der vier angeklagten Personen beriefen sich darauf, dass das Hakenkreuz kein Nazi-Attribute sei, sondern ein durch historische Funde untermauertes Sonnensymbol. Hakenkreuze seien vielmehr "wertvolle Symbole der baltischen Kultur", zitierte die Nachrichtenagentur BNS einen Zeugen der Verteidigung. Sie repräsentierten nicht den Faschismus, sondern die "Architektur des Universums".

Sowjetsymbole wie Hammer und Sichel sind in Litauen dagegen seit rund zwei Jahren verboten. Auch in den anderen beiden baltischen Staaten Estland und Lettland herrschen ähnliche Tendenzen. (APA)

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