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Ergebnisse des Prozesses gegen den ehem. ASTA-Vorsitzenden

Prozeßerklärung von Ralf Krüger, 21. Februar 2002

Hohes Gericht, sehr geehrte Staatsanwaltschaft,

ich stehe hier jetzt zum zweiten Mal vor Gericht, weil ich am 16.10.2000 in einem WDR Interview gesagt haben soll: "Wir werden uns um 9:30 Uhr am Grabbeplatz sammeln, danach durch Düsseldorf marschieren und, wenn es geht, auf die Demoroute der Nazis kommen und dort verbleiben, in der Hoffnung, daß sie keine 100 Schritt weit kommen."

Ich weiß nicht, ob das genau mein Wortlaut war, aber ich gestehe freimütig ein, daß ich als einer der Sprecher des "Bündnis gegen rechts" in einem sehr langen und ausführlichen Interview zum Protest und Widerstand gegen den Naziaufmarsch aufgerufen habe. Dies geschah auf Grundlage des gemeinsamen Aufrufes und selbstverständlich habe ich im Interview auch die Linie dieses Aufrufes und des dahinterstehenden Bündnisses vertreten.

Wie kam es zu dem Bündnis, zum Aufruf und zum Interview ? Am 27. Juli 2000 explodierte auf der S-Bahn Station Düsseldorf-Wehrhahn eine Bombe, die russische Kontingentflüchtlinge, darunter mehrere jüdischen Glaubens, zum Teil schwer verletzte. Die Düsseldorfer Neonaziszene feierte diesen Anschlag als "Bombenstimmung in Düsseldorf". Bereits vorher wurden von der neonazistischen "Kameradschaft Düsseldorf" Juden als die "größten Feinde Deutschlands" bezeichnet und in ihrer Zeitschrift "Düsseldorfer Beobachter", dem - laut Eigenangabe - "fanzine für den nationalsozialisten", veröffentlichten die Neonazis ein gewaltverherrlichendes Interview mit einem wegen 23fachen Mordversuches verurteilten Rechtsterroristen.

Ein erster Versuch dieser Neonazis, in Düsseldorf am 12. August 2000 aufzumaschieren, scheiterte an den Protesten im Vorfeld. Der Polizeipräsident Michael Dybowski verbot die Nazi-Demonstration mit der Begründung, daß die öffentliche Sicherheit gefährdet sei.

Für den 28.Oktober 2000 meldetet das gleiche Spektrum erneut eine Demonstration in Düsseldorf an. Noch breiterer Protest war die Antwort: Fast 180 Organisationen und Persönlichkeiten unterzeichneten einen Demonstrationsaufruf unter dem Motto "Den Naziaufmarsch am 28.10.2000 in Düsseldorf verhindern" . Gemeinsam erklärten die Aufrufer, ich zitiere: "Mit aller Kraft werden wir uns deshalb dem Marsch der Neonazis am 28.10.2000 entgegenstellen, um ihn zu verhindern".

Ich frage die Staatsanwaltschaft: Ist das Verfahren gegen mich der Auftakt zu einer Verfahrenslawine gegen fast 180 Organisationen und Personen ? Werden sich demnächst vor diesem Gericht Pax Christi, die SPD Ratingen oder diverse Gewerkschaften zu verteidigen haben? Werden hier demnächst Abgeordnete verschiedener Ratsfraktionen bis hin zu Bundestagsabgeordneten stehen?

All das wird nicht geschehen, da sich die Staatsanwaltschaft zu Recht ! vor dem dann einsetzenden Proteststurm fürchtet. Schon bei den fast 250 Verfahren, die gegen TeilnehmerInnen der antifaschistischen Demonstration vom 28.10.2000 eingeleitet wurden, haben sich Polizeilicher Staatsschutz und Düsseldorfer Staatsanwaltschaft eine Schlappe eingefangen: Still und heimlich mußte ein Verfahren nach dem anderen eingestellt werden die ersten Entschädigungszahlungen der Staatskasse an die kriminalisierten AntifaschistInnen sind bereits erfolgt. Vielleicht hatte die Staatsanwaltschaft ja auch Rache für diese Schlappe im Sinn, als sie die Anklage gegen mich nicht zurückzog...

Mir fehlt jegliches Verständnis für diese Anklage. Als damaliger Vorsitzender des Allgemeinen StudentInnen Ausschusses der Heinrich-Heine-Universität habe ich im Auftrag der Vollversammlung der Studierendenschaft, an der mehrere hundert Studentinnen und Studenten teilnahmen, unsre Position vertreten. Diese Position war damals richtig und ist auch heute noch richtig: Nirgendwo darf es für Neonazis einen Aufmarschort geben. Diese Position habe ich gemäß der Vereinbarungen im Bündnis gegen rechts als einer seiner Sprecher öffentlich kundgetan. Es ist nicht nur das Recht jedes Demokraten, es ist seine Pflicht gegen Naziaufmärsche zu protestieren und Zivilcourage zu beweisen.

Ich stehe zum Aufruf des Bündnis gegen rechts, ich stehe zum Beschluß der Vollversammlung der Studierendenschaft der Heinrich-Heine-Universität und ich stehe dazu, dabei geholfen zu haben, daß es einen wirksamen Protest und Widerstand gegen den Naziaufmarsch in Düsseldorf gab. Auch in Zukunft werden sich Studentinnen und Studenten der Heinrich-Heine-Universität an Protesten gegen Neonazis beteiligen und ich werde auf ihrer Seite stehen. Davon wird uns weder der Terror der Neonazis, die im letzten Sommer unseren Pressesprecher bei einem heimtückischen Überfall durch mehrere Stiche schwer verletzten, abhalten, noch ein Gerichtsurteil.

Faschismus ist keine Meinung, Faschismus ist ein Verbrechen!

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit weitere Fragen wird mein Anwalt beantworten.

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