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Videoüberwachung

Satire im Amt

Das passte einem eifrigen Polizeibeamten gar nicht, als er im Herbst 2000 ein 40x60 cm großes, knallgelbes Plakate mit der Aufschrift: "Achtung! Dieser Platz wird noch nicht videoüberwacht. Leinen Sie Ihr Kind an. Sorgen Sie für angemessene Bewaffnung. Führen Sie möglichst wenig Bargeld bei sich" auf einer Litfasssäule in Rathenow erblicken musste. Besonders weil auch noch (etwas kleiner) "Wir wollen, dass Sie sicher leben - Ihr Jörg Schönbohm" zu lesen und ein Bild des CDU-Innenministers sowie ein Polizei-Stern abgebildet war.

Der nicht nur lese- sondern auch schreibkundige Beamte setzte eine Anzeige wegen "Übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens" (früher "Majestätsbeleidigung" genannt) auf. Als ein paar Tage später Vertreter des "Bündnis gegen das Polizeigesetz" das gleiche Plakat vor dem Stadthaus in Potsdam öffentlich vorstellten, schnappte dann auch ein Oberstaatsanwalt über.

Zwar war ihm aufgefallen, dass es (noch) die Meinungsfreiheit gibt und Satire wohl erlaubt sein müsste (weshalb er die Beleidigung fallen ließ); aber er spekulierte nunmehr, dass das Plakat eine "Amtsanmaßung" darstelle und ließ entsprechend durch die "Staatsschutzabteilung" (!) der Polizei ermitteln. Die Posse nahm unweigerlich ihren Lauf und zwei Plakatkünstler hatten sich dann Ende Januar 2002 vor einer preußischen Amtsrichterin einzufinden.

Dabei hatte man in der Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich wohl selbst gemerkt, dass der Vorwurf mehr als peinlich aussah und so gab der Staatsanwalt in der Verhandlung gleich zu Anfang zu, dass der Inhalt des Plakates (also die Satire) hinnehmbar sei ("obwohl die Täter eine andere Meinung zur Videoüberwachung als die großen Parteien des Parlamentes" offenbart hätten). Allerdings ginge es nicht an, diese Meinung in Form eines amtlichen Plakates zu verbreiten.

In seinem Schlussvortrag gallopierte dann aber doch sein wahres Anliegen mit ihm durch, als er die Videoüberwachung in Schutz nahm und damit den Inhalt (und doch nicht die Aufmachung) des Plakates anprangerte. (Da musste sogar dem anwesenden BILD-Reporter klar werden, dass es sich hier wohl um eine Verfolgung anderer Meinungen handelte.)

Die Angeklagten reagierten ironisch: "wenn die Bevölkerung nicht erkennt, dass es sich hier um Satire handelt, müsste man ihr auch das Wahlrecht absprechen" und "unter Betreuung stellen". Das wollte die Richterin mit dem armen Staatsanwalt dann doch nicht machen müssen und ließ in ihrem Urteil offen, ob die Plakate amtsanmaßend seien. Sie sprach schon deshalb frei, weil jedenfalls nicht beweisbar war, dass die Angeklagten die Plakate auch selbst verbreitet hatten. Die bloße Präsentation der Plakate hielt sie für erlaubt (schließlich hatte sie das corpus delicti in der Verhandlung selbst umhergezeigt).

Ach ja, unter "www.polizeibrandenburg.de" sind noch Originalplakate beziehbar...

Aus R-Netz (Regensburg)

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