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Skandal bei Skinheadprozeß

Opferschutz auf Initiative von Neonazis durch Gericht in Frage gestellt

Koordinierungskreis antifaschistischer Gruppen aus Düsseldorf
c/o AStA der FH
Georg-Glock-Str. 15
40474 Düsseldorf
Tel.: 0172 - 2 11 13 11
Fax: 0211 - 35 89 96
E-Mail: kok@free.de
www.antifakok.de

PRESSEERKLÄRUNG

an die lokale & überregionale Presse

Düsseldorf, den 08.05.2002

Im gestrigen ersten Prozeßtag gegen sechs Männer, die im Juni letzen Jahres vier Menschen durch Messerstiche schwer verletzt hatten, kam es zum Eklat:

Anlass war die Behauptung eines Angeklagten aus der Neonazi-Szene, daß ein Zuschauer Zeuge der Tat gewesen sein könne. Das empörte Publikum wollte daraufhin den Saal verlassen. Es könne nicht angehen, dass Neonazis willkürlich ZuschauerInnen beschuldigten, um deren Namen in Erfahrung zu bringen, so ein Prozessbeobachter. Während die aufgebrachte Menge von den Gerichtsdienern zunächst am Verlassen des Saales gehindert wurde, konnte einer der angeklagten Neonazis ungehindert den Saal verlassen und äJagd" auf den vermeintlichen Zeugen machen. Unterstützung erhielt er dabei durch die Polizei, die schließlich die Personalien des Zuschauers aufnahm. Diese wurden im Anschluss im Beisein der Neonazis laut von dem zuständigen Richter verlesen.

Dabei hatte derselbe Richter vorher mehrfach auf das Gewaltpotenzial der Neonazis verwiesen: Während der Zeugenbefragung hatte er suggeriert, dass sich die Opfer durch den verbalen Protest gegen die äSieg Heil!"-Rufe bewusst in Gefahr begeben hätten. Arthur Brachte, Sprecher des Antifa-Kok: äEs ist skandalös, dass sich Menschen, die Zivilcourage gegen skandierende Neonazis gezeigt haben, sich vor Gericht darüber belehren lassen müssen, dass sie die Neofaschisten provoziert hätten. Wie sonst hätten sie nach Meinung der deutschen Justiz angemessen auf äSieg Heil"-Rufe reagieren sollen?"

Brachte weiter: äDer Umgang mit den Personalien des vermeintlichen Zeugen ist schlichtweg verantwortungslos. Das Beispiel eines der Opfer zeigt, wie Neonazis mit solchen Informationen verfahren: Sein Foto samt Personalien und vermeintlichem politischen Werdegang waren im Anschluss an Presseberichte nach der Tat auf einer Internetseite der Neonazi-Szene aufgetaucht nicht ohne entsprechende Drohungen."

Skandalös nach Auffassung des Antifa-KOK ist ebenfalls der Umgang mit dem bereits zugesicherten Zeugenschutz eines weiteren, bisher anonymen Zeugen. Der Richter will bis nächste Woche darüber entscheiden, ob er einem Antrag der Anwälte der Neonazis stattgibt, den Zeugenschutz aufzuheben.

Der Prozeß wird am kommenden Dienstag, den 14.5.2002 um 9 Uhr fortgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Names, Sprecherin des Antifa-KOK

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