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Telemediengesetz - Änderungen zugunsten der User gefordertAcht Organisationen, die sich die Sammelbezeichnung "aus der Zivilgesellschaft" zugelegt haben, formulieren Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz. Im Internet sind sie synoptisch herunter zu laden. Aus deren Rundmail vom 25.02.2005: ...Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben. Dies ist derzeit nicht gewährleistet: Während jedermann öffentliche Bibliotheken, Buchläden und Kaufhäuser anonym betreten und nutzen kann, wird das Verhalten von Nutzern im Internet auf Schritt und Tritt aufgezeichnet. Während Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit Briefe ohne Absenderangabe verschicken können, müssen sie sich vor dem Versand von Emails selbst gegenüber kostenlosen Diensten identifizieren. Angesichts dessen ist es zur Stärkung der Privatsphäre und des Nutzervertrauens dringend erforderlich, durchzusetzen, dass Telemediendienste sowenig persönliche Daten wie möglich verarbeiten und dass die Verarbeitung möglichst transparent gestaltet wird. Weitere Forderungen aus Verbrauchersicht betreffen die Abschaffung der untauglichen Sperrungsverfügungen gegenüber Zugangsprovidern und eine klare Regelung der Reichweite des Telemediengesetzes in Abgrenzung zu anderen Gesetzen. Um diese Forderungen frühzeitig und klar zu artikulieren, haben acht Gruppen der Zivilgesellschaft Vorschläge für das geplante Telemediengesetz vorgelegt: Der Große Bruder, München (https://www.dergrossebruder.org) Ich rechne damit, daß die Synopse fortentwickelt wird. Wolfgang Kuhlmann FriedensTreiberAgentur.de |
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