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Harald MühleWagenburgmentalitätPrügelnder Berliner Polizist verurteilt. Empörung unter den Zuschauern im LandgerichtDas Beunruhigendste an diesem Prozeß waren seine Zuschauer. Sie lungerten lange vor Beginn der Verhandlung im kunstlichtbeleuchteten Gang vor dem Saal C 103 im Moabiter Landgericht herum. Sie plauderten, ohne ein lautes Wort. Sie waren jung und kräftig, teilweise baumlang. Sie trugen sportliche Kleidung in gedeckten Farben, schwere Schuhe und kurzes Haar. Es war nicht ganz leicht, sich durch die Grüppchen einen Weg zu bahnen. Und sie überraschten die Prozeßbeteiligten, als sie nach Aufruf der Verhandlung am 14. Februar geschlossen in den Saal zogen, jeden Platz belegten - 16 Männer, zwei Frauen. Der Angeklagte glich den männlichen »Zuschauern« von Statur. Riesig, breitschultrig, stiernackig, kurzgeschoren. Ein Gesicht, als wärer er kürzlich unter der Sonnenbank eingeschlafen. Er trug einen Anzug, der ihm einmal gepaßt haben muß - vor längerer Zeit. Und doch machte er sich erstaunlich klein unter den Augen von Richterin Ariane Faust. Björn B., der Angeklagte, ist Polizist. Vor Gericht mußte er, weil er eine Frau geschlagen hat - im Dienst. Das ist beinahe drei Jahre her. Am 27. März 1999 sollte er mit einigen Dutzend Kollegen eine PDS-Kundgebung am Berliner Alexanderplatz sichern. Auf der Kundgebung protestierten Berliner gegen die Bombardierung Jugoslawiens durch NATO-Kampfflugzeuge. Als die Demonstration bereits vorüber war, begannen Polizisten, ohne ersichtlichen Grund auf einzelne Demonstranten einzuprügeln. Einige wurden fortgeschleift. Elke Baum beobachtete die Prügelszenen mit Entsetzen. Die Lehrerin war damals Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. Sie wollte die Polizisten stoppen. Dabei traf sie auf Björn B. Dem zeigte sie ihren Abgeordnetenausweis, wollte mit ihm sprechen. Der Versuch schlug fehl. Unvermittelt schlug ihr der Behelmte mit dem Handrücken ins Gesicht. Ausweis und Brille fielen zu Boden. Elke Baum bückte sich, um beides aufzuheben - in diesem Augenblick erhielt sie ein Fußtritt gegen das linke Schienenbein. Dann tauchte Björn B. in den sicheren Reihen seiner Kollegen unter. Sein Opfer trug eine Halswirbel-Torsion davon, war nach dem »Polizeieinsatz« vier Wochen krank geschrieben und trug sechs Wochen eine stabilisierende Halskrause. Die Tat wäre sicher ungesühnt geblieben. Doch es gab einen Augenzeugen, André K., ein damals freier Journalist. Er verfolgte den bulligen Björn B. in die Polizei-»Wagenburg«. Er wartete, bis dieser den Helm abnahm. Und er sah sich das Gesicht des Beamten so lange und genau an, daß er es bei einer Gegenüberstellung unter sage und schreibe 80 anderen Polizisten sicher wiedererkannte. Eine glückliche Fügung, denn nach solchen Polizeiübergriffen sind die Täter in der Regel nicht zu ermitteln Die Schilderungen von André K. und anderer Zeugen, darunter auch die als Nebenklägerin auftretende Elke Baum, erschienen dem Staatsanwalt glaubwürdig. Er hielt den Polizisten für schuldig und beantragte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 45 Euro. Anwalt Ulrich Dost, der Frau Baum vertrat, forderte gar eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe von 5000 Euro. Der Verteidiger von Björn B. hingegen hielt es trotz allem für nicht erwiesen, daß der Polizist sicher identifiziert werden konnte. Er plädierte für Freispruch. In der Verhandlungspause bis zur Urteilsverkündung diskutierten die Zuschauer wieder in kleinen Gruppen im Gang. Einige schienen den Argumenten des Verteidigers blind zu vertrauen. Anderen war die Unsicherheit ins Gesicht geschrieben: Was soll schon rauskommen, wenn eine Frau richten soll über eine Tat, die an einer Frau verübt wurde? Bei der Urteilsverkündung hielt Richterin Faust die Schuld des Angeklagten für erwiesen. Unruhe im Publikum. Richterin Faust verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Protestierende Stimmen. Keine zusätzliche Geldstrafe, nur die Gerichts- und alle Anwaltskosten muß Björn B. tragen. Da wurde es wieder ruhig im Saal. Die Richterin war, wie der Staatsanwalt zuvor übrigens auch, ungewöhnlich nervös. An Björn B. konnte es nicht liegen. Der saß wie ein Häufchen Elend auf seinem Stuhl. Bleibt das Publikum, das auch während der mündlichen Begründung des Urteils immer wieder murrte. Verächtliche Töne, als die Richterin dem Zeugen K. eine geschulte Beobachtungsgabe zugestand. Empörung, da sie betonte, daß dieses Verfahren für die geschädigte Nebenklägerin eine zusätzliche Belastung gewesen sei. Offener Prostet, als sie feststellte, daß der Schläger offenbar unfähig sei, Aufgaben wie die Begleitung einer Kundgebung zu bewältigen. Die Richterin mußte die Zuhörer verwarnen, drohte Ordnungsgeld und Ausschluß von der Verhandlung an. Das Publikum, jene 16 Männer und zwei Frauen, - alles Polizisten aus der Hundertschaft von Björn B, die ihrem prügelnden Kameraden zur Seite stehen wollten. Da konnte die Richterin B. unloyales Verhalten nachsagen, soviel sie wollte, ihm vorwerfen, die Polizei in Verruf gebracht zu haben oder Bürgern geschadet zu haben. Junge Welt 20.02.2002 |
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