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Zur Auseinandersetzung um die gesetzliche Umlagefinanzierung

Hinweise und Argumente

Lehrstellenmangel und Berufsbildungsbericht 1999

Wie aus dem Berufsbildungsbericht 1999 hervorgeht, wurden gegenüber dem Vorjahr sogar ca. 12.600 betriebliche Lehrverträge weniger abgeschlossen. Nur mit staatlichen Mitteln (Jump-Programm, Länderprogramme) konnte insgesamt ein Zuwachs an Ausbildungsverhältnissen erreicht werden.

In irreführender Weise wird der Lehrstellenmangel oft auf den bloßen Vergleich von noch freien Lehrstellen und "unversorgte" Jugendliche reduziert. Unterschlagen werden dabei u.a. alle sich in einer sog. "Warteschleife" befindlichen Jugendlichen. Auch eine regionale oder im West/Ost Maßstab relativierende Betrachtung verzerrt das tatsächliche Problem.

Zu dem von der Verfassung gefordertem auswahlfähigen Angebot (mit 12,5 % Überhang!) fehlen weit über 200.000 Ausbildungsplätzen.

Argumente für die Umlagefinanzierung

In der gegenwärtig Lehrstellenkrise bleiben vor allem die lernschwächeren Jugendlichen, die eine besondere Unterstützung benötigen, auf der Strecke. Besonders für diese Jugendlichen muss die Flickschuhsterei der "Maßnahmen" durch pädagogisch sinnvoll organisierte Ausbildungsgänge (z.B. auch in Produktionsschulen) beendet werden.

Um für alle(!) Jugendlichen geeignete Ausbildungsbedingungen zu schaffen ist eine solide finanzielle Grundlage erforderlich, die auch angesichts der Finanzknappheit der öffentlichen Kassen nur über eine gesetzliche Umlagefinanzierung realisiert werden kann.

Um dieses Ziel zu erreichen und um die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellen zu können, müssen die Gesetzentwürfe von SPD und Grünen allerdings entsprechend nachgebessert werden!

JUMP-Programm

Entgegen der landläufigen Meinung zielt das JUMP-Programm im Kern nicht auf die Bereitstellung(!) von mehr Lehrstellen. Dies hat auch Minister Riester immer wieder betont.

Um so verantwortungsloser war es, das ROT-GRÜN ihr Gesetz zur Umlagefinanzierung der Ausbildung nicht unmittelbar nach der Regierungsübernahme im Bundestag auf den Weg gebracht hat. Wertvolle Zeit, inzwischen über 1 1/2 Jahre, sind dadurch verloren gegangen. Politisch hat das JUMP-Programm deshalb auch als ein Verhinderungs-programm zur Neuordnung der Berufsausbildung gewirkt.

In seiner bisherigen Wirkung unterstützt das JUMP-Programm aber im doppelten Sinne die Forderung nach der gesetzlichen Umlagefinanzierung:

  1. Seit das JUMP-Programm läuft, haben die Betriebe noch weniger Ausbildungsplätze bereitgestellt. (1999 minus 5.000 Lehrstellen gegenüber 1998) Es ist kein Geheimnis, dass die Unternehmern gerne die Hand aufhalten, wenn öffentliche Mittel fließen.!
    Im Übrigen: Die gesetzliche Umlagefinanzierung schließt weitere staatliche Programme zum Abbau der Benachteiligung arbeitsloser Jugendlicher (JUMP-Programme) nicht aus. Im Gegenteil: Die nach Einführung der gesetzlichen Umlagefinanzierung frei werdenden staatliche Mittel könnten dann um so wirkungsvoller für im Anschluß an eine Berufsausbildung arbeitslose gebliebenen oder arbeitslos gewordenen Jugendliche verwendet werden.
    (Zur Kritik am JUMP-Programm vgl. auch den Beitrag von Henning Schierholz, "Zu kurz gesprungen". Eine Kurzfassung ist in der E&W, 2/2000 nachzulesen)
  2. Das JUMP-Programm lässt erahnen, wie nachhaltig sich erst die Ausbildungssituation mit den finanziellen Mitteln einer betrieblichen Umlagefinanzierung verbessern ließe.

Helmut Weick 20.2.2000

Weitere Informationen:
Mail: h_weick@hrzpub.tu-darmstadt.de
GEW-Südhessen: Fon: 06151-22311 Fax: - 295106
Internet: www.ausbildungsplatzgesetz.de (ab Mitte März 2000)

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