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Die Eigenart der Veranstaltung

Warum das Haager Tribunal sich nicht leisten kann, Milosevic das Recht auf persönliche Verteidigung zu gewähren

Von Tiphaine Dickson und Aleksandar Jokic

Als Slobodan Milosevic nach seiner Überstellung nach Den Haag, die einem Kidnapping gegen Lösegeld ähnlicher sah als einer Auslieferung, aufgefordert wurde, zur Anklage Stellung zu nehmen, gab er der Kammer des Internationalen Straftribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) nicht das typische "Nicht schuldig" zur Antwort. Stattdessen entgegnete Milosevic: "Das ist nicht mein Problem, das ist Ihr Problem."

Und in der Tat ist die Anklage inzwischen zum Problem des ICTY geworden. Als die Ankläger im Frühjahr nach dem Rücktritt des Vorsitzenden Richters Richard May am Ende ihres Sachvortrags angekommen waren, lamentierten viele in den Medien über den Fehlschlag des Versuchs, den Beweis eines Völkermords zu erbringen, andere zeigten sich unbeeindruckt von dem verwirrenden Bild schwacher Zeugen, die im Kreuzverhör eines Angeklagten zusammenfielen, der durchweg darlegte, dass das ICTY keine rechtliche oder Recht sprechende Institution ist. Stimmen wurden laut, die zunehmend ernste Besorgnis äußerten, dass der Prozess aus den Geleisen lief. Erwartungen schienen unerfüllt geblieben zu sein.

Als die Phase des Sachvortrags der Verteidigung näher rückte, und Milosevic ankündigte, er werde 1600 Zeugen aufbieten, um zu untermauern, was er von Anfang an gesagt hatte, nämlich dass die "Balkan-Kriege" in Wirklichkeit ein einziger Krieg waren, und zwar gegen Jugoslawien, geplant und ausgeführt von den Westmächten, 1999 gipfelnd in dem entsetzlichen Höhepunkt eines 78tägigen NATO-Bombardements, da richteten die einflussreichen Förderer des ICTY das Visier auf die bevorstehende Verteidigung und argumentierten, dass man Milosevic das Recht, sich persönlich zu verteidigen, nun "lang genug" gewährt habe.

Der kämpferische Medieneinsatz war und bleibt beträchtlich und wirft eine nahe liegende Frage auf: was steckt in der gegenwärtigen Phase der Verhandlungen, dass eine derartige kollektive Anstrengung der Abwehr erforderlich ist?

Die jüngste Offensive ist offensichtlich von Furcht bestimmt. Sie stellt aber nicht nur das international verbriefte Recht der Selbstvertretung in Frage (und damit die Freiheit, eine echte Verteidigung vorzutragen), sondern ist darüber hinaus darauf abgestellt, Milosevic daran zu hindern, die Illegalität des ICTY und seiner Funktionen darzulegen. Präsident Milosevic hat in der Tat durchweg argumentiert, dass das ICTY Apologetik für die Zerstörung Jugoslawiens betreibt, Rechtfertigungsgründe für die Aggression liefert und die Geschichte umschreibt. Daher die anscheinend endlosen Anspielungen nicht auf die Gesundheitsschäden von Präsident Milosevic sondern auf die die Beschädigung des "Ansehen des Gerichts", seiner "Glaubwürdigkeit" und "Legitimität".

Die öffentliche Lobbyarbeit des ICTY für die Anordnung der Zwangsverteidigung von Slobodan Milosevic übernahm ein Trio strammer ICTY-Befürworter: David Scheffer, Michael Scharf, and Judith Armatta. Was sie vorbrachten, verriet - vielleicht unbeabsichtigt - die eindeutig politische Natur dieser Veranstaltung.

In einem Artikel ("Enough of Milosevic’s Antics") in der International Herald Tribune (v. 13. Juli 2004) beeilt sich David Scheffer, der ehemalige Sonderbotschafter für Fragen von Kriegsverbrechen unter Außenministerin Albright, Milosevic als Nicht-Menschen zu behandeln und auf das ICTY einzuwirken, seine "Autorität" gegen ihn durchzusetzen. Scheffer schreibt: "Als Vorsitzender Richter verstand es der verstorbene Richard May geschickt mit Milosevics Ausübung seines Rechts der Selbstvertretung umzugehen, indem er ihm täglich genug Leine ließ, sich auszusprechen, um dann plötzlich die Leine anzuziehen, wenn er zu weit ging." Die eindrucksvolle Verwendung der Metapher "die Leine anziehen" erfolgt hier im Lichte der nur peinlich kurz zurückliegenden Gräueltaten im Gefängnis von Abu Ghraib in Irak, wie in dem Foto von der Soldatin Lynndie England, die ein nacktes menschliches Wesen an einer Leine hält, für immer festgehalten. Will Scheffer auf das ICTY einwirken, sich Abu Ghraib anzugleichen, dies aber mehr auf dem juristischen Schlachtfeld als dem militärischen? Was immer seine Absichten, in einer wichtigen Beziehung gibt es kaum einen Unterschied zwischen dem physischen und dem metaphysischen Leineanziehen: beides wurzelt fest in den primitivsten rassistischen Verhaltensweisen gegenüber ihren zur Sache degradierten Zielobjekten. Und wer genau ist das Zielobjekt von David Scheffers Kommentaren? Anscheinend nur Milosevic, der auf diese Weise seiner Eigenschaft des Menschseins entkleidet wird. Doch da ist noch ein anderes, noch wichtigeres Ziel: die Richter und Ankläger des ICTY werden implizit daran erinnert, dass sie bloße Werkzeuge (Sachen) des Imperiums sind. Sie täten daher besser daran, Leistung zu erbringen.

Und was sind die Leistungen, die vom ICTY zu erbringen sind? Der Prozess verursacht Schwindel erregende Kosten, woraus folgt, dass eine Verurteilung erfolgen muss, und dass "Justiz" zwingend dazu führen muss, Milosevic mundtot zu machen, denn er ist "angeklagt wegen Verbrechen von enormer Schwere auf dem Balkan: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Diese schreien nach Sühne. Die Vereinten Nationen und ihre Mitgliedsstaaten verausgaben riesige Geldsummen für diese Verfahren für einen bestimmten Zweck, nämlich für Justiz und nicht für politische Ausfälle und ausufernde Verteidigungsreden." Es ist unklar, ob dies ein rechtliches oder politisches Argument ist. Es könnte sein, dass Scheffers Position - im Sinne einer neuen juristischen Herangehensweise - darin besteht, dass, weil Milosevic der schwersten aller Verbrechen angeklagt ist, und diese nach "Sühne schreien", diese Tatsache an sich schon einen über jeden vernünftigen Zweifel erhabenen Beweis für seine tatsächliche Schuld darstellt. Denn wer mag sich schon vorstellen, dass das ICTY leichtfertig Vorwürfe erhebt und einen amtierenden Präsidenten mitten in einem Aggressionskrieg gegen sein Land anklagt? Ansonsten könnten Scheffers Worte einen direkten politischen Anspruch zum Ausdruck bringen: "Wir haben dafür bezahlt, und wir haben sicher nicht dafür bezahlt, dass dieser Mann mit uns umspringt."

Scheffer befürwortet die Anordnung eines Zwangsverteidiger, "um die Integrität des Verfahrens zu gewährleisten, das sich einem Punkt nähern könnte, wo es zum Bruch mit der internationalen Gemeinschaft kommt." Die Ungeduld, die hier im Namen des Phantoms der internationalen Gemeinschaft zum Ausdruck kommt, könnte tatsächlich gerade Scheffers eigene sein, sowie die von Leuten seines Schlages, die mit der Einrichtung des ICTY eng verbunden sind. Jedenfalls ist der Punkt der, dass das ICTY keine legale Autorität hat, die über die ihm vom Sicherheitsrat gewährten Befugnisse hinausgehen und durch seine eigene Berufungskammer, d.h. durch sich selbst, als rechtlich gültig erachtet worden sind. Daraus folgt: seine Autorität "muss durchgesetzt werden". Gerade dieses Verfahren, als solches an sich ein Rechtsmissbrauch, muss vor "einem lähmenden Missbrauch" geschützt werden, und zwar vor der öffentlichen Brandmarkung durch Milosevic, und insbesondere durch seine Zeugen: "Ein massives kriminelles Unternehmen diesen Charakters verdient ein langes, sorgfältig entwickeltes Verfahren, das unvermeidlich Verzögerungen erleben wird. Das ist die Eigenart der Veranstaltung. Aber der Zeitpunkt ist gekommen, die dem Gericht verliehene Autorität durchzusetzen und einen lähmenden Missbrauch des Verfahrens durch Leute wie Slobodan Milosevic zu verhindern." Wahrlich: "Die Eigenart der Veranstaltung". Diese muss dringend zu Ende gebracht werden, denn das ICTY ist im Gegensatz zu Recht sprechenden Körperschaften in aller Welt eine "begrenzte Unternehmung ", darum bemüht, Ermittlungen, Verfahren und Berufungsverfahren vor Ablauf einer vom Sicherheitsrat gesetzten Frist - das ist die genannte "Abschlussstrategie" - im Jahre 2010 abzuschließen. Bis dahin muss eine Verurteilung sichergestellt sein. So wie alle Vorstellungen gelaufen sein müssen, bevor der Zirkus die Stadt verlassen kann.

Ebenso dringend ist, dass insbesondere "Serben" "die Autorität des Gerichts respektieren" und vermutlich kann dieser Sinneswandel nur erfolgen, wenn Milosevic mundtot gemacht und die Illegalität des Gremiums nie wieder erwähnt wird: "Wenn die Disziplin eines kompetenten Anwalts in den Gerichtssaal Einzug hält, würden Milosevics Serben vielleicht lernen, die Autorität dieses Tribunals zu respektieren."

Abschließend strapaziert Scheffer noch einmal seine Metapher der Leine, um seinem Gedanken Nachdruck zu verleihen, dass Milosevic "dauerhaft" zum Schweigen gebracht werden muss, da er ja irgendwie nicht-human ist: "Milosevic ist lange genug mit dem Gericht umgesprungen. Es ist Zeit, die viel benutzte Leine von Richter May dauerhaft anzuziehen."

Nach Scheffers Eröffnungssalve sprach sich auch Michael Scharf, Gastprofessor für Recht an der Case Western Reserve University und Mitverantwortlicher bei der Schaffung des ICTY, in der Washington Post (vom 29. August 2004) mit geradezu frösteln machender Klarheit und unter Verwendung strikt politischer Argumente für Zwangsverteidigung aus. ("Making a Spectacle of Himself: Milosevic Wants a Stage, Not the Right to Provide His Own Defense"). Den mittlerweile geläufigen Refrain, Slobodan Milosevic "spielt für das heimische Publikum" weidlich ausschlachtend, ist Scharf empört von der Idee, dass der nicht-vertretene Angeklagte einen Schauprozess irgendwie ausnutzen könnte, um Unterstützung in Serbien und Montenegro zu gewinnen, wo doch das ICTY, so erklärt er allen Ernstes, eigentlich geschaffen wurde, um Milosevic aus der Politik zu entfernen und die Serben zu "erziehen", damit er und seinesgleichen für immer aus dem Verkehr gezogen sein würden. Das sein eigenes Argument die politische Natur des ICTY bestätigt und in aller Offenheit seine Ziele als nicht-juristische klarstellt, hält Scharf nicht davon ab, das Verfahren als einen "internationalen Kriegsverbrechen-Prozess" und die Institution als einen "Gerichtshof" zu beschreiben.

Scharf: "Milosevics sarkastische Verteidigungsstrategie wird ihm wahrscheinlich keinen Freispruch einbringen, aber sie ist auch nicht auf den Gerichtshof in Den Haag abgestellt. Sein Publikum ist das Gericht der öffentlichen Meinung zu Hause in Serbien, wo der Prozess eine der meist gesehenen Fernsehsendungen ist, und wo Milosevics Ansehen weiter steigt. Meinungsumfragen besagen, dass 75 Prozent der Serben nicht meinen, dass Milosevic einen fairen Prozess bekommt, und 67 Prozent denken, dass er nicht für irgendwelche Kriegsverbrechen verantwortlich ist. "Slobo Held!’ ist an Belgrads Bussen und Häusern ein allgegenwärtiges Graffiti. Letzten Dezember gewann er in einer landesweiten Wahl mit Leichtigkeit einen Sitz im serbischen Parlament."

Was diese Besorgnisse und politischen Trivialitäten mit internationalem Recht - soweit dieses als judikative Aktivität angesehen werden kann - zu tun hat, bleibt unklar. Wenn jedoch, - an die Adresse einer uninformierten westlichen Öffentlichkeit gerichtet, hier die Idee vermittelt werden soll, dass das ICTY, falls es einem Mann, der ein halbes Jahrzehnt lang auf dem Balkan der Hauptgesprächspartner des Westens war, grundlegende international anerkannte Menschenrechte gewährt, in seiner Mission scheitert, die Serben zu "erziehen", dann weiß man, was gemeint ist. Scharf bedauert die Tatsache, dass Meinungsumfragen ergeben, dass "75 Prozent der Serben nicht meinen, dass Milosevic einen fairen Prozess bekommt." Scharfs Enttäuschung über diesen Ausdruck verbreiteten Misstrauens - das durchaus gegen die Institution überhaupt gerichtet sein könnte - beruht auf der Annahme, dass die öffentliche Meinung in Serbien und Montenegro irregeleitet ist und kein rechtes Verständnis für die "Fairness" des Verfahrens hat. Aber wenn Scharf behauptet, dass die ICTY-Verhandlungen eine der meist gesehenen Fernsehsendungen sind, dann bildete sich die öffentliche Meinung doch wohl durch den Anschauungsunterricht der Prozessverhandlungen; und dann bestünde das Problem nicht in einer im Ausland zu verortenden kollektiven Selbsttäuschung sondern in der im Westen herrschenden Unkenntnis darüber, wie das ICTY in seiner täglichen Arbeit funktioniert. Die denn weitgehend nicht im Einklang steht mit dem - durch Überzeugung oder missionarischen Eifer - im Westen weit verbreiteten Glauben, dass die Verfahren in Den Haag an sich fair sind.

Scharfs Sorgen wegen der Graffiti an Bussen und Häusern in Belgrad mag auch ein Ausdruck seines Umweltbewusstsein sein. Doch jede von "Slobo-Held!"- Losungen ausgehende Bedrohung verblasst im Vergleich zu den Auswirkungen der NATO-Bombardierungen, und insbesondere, vor dem im Boden und Grundwasser Serbiens und Montenegros zurückgebliebenen abgereicherten Uran. Mag sein, dass die "serbische" Öffentlichkeit durch den "Gerichtshof" noch nicht ausreichend erzogen worden ist, um diese beunruhigende Wirklichkeit aus den Augen zu verlieren, mit der sie noch Jahrzehnte, und vielleicht Jahrhunderte zu tun haben wird. Diese Wirklichkeit und die allgegenwärtigen Erinnerungen an die Bomben der NATO in den Straßen von Belgrad haben vielleicht einigen Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der "Fairness" des ICTY gehabt.

Auch wenn Scharfs Anschlag auf Milosevics Recht auf persönliche Verteidigung ganz auf der Linie von Scheffers Forderung liegt, dass die "Leine dauerhaft angezogen werden sollte", gibt es doch einen wichtigen Unterschied in der Herangehensweise. Wo Scheffer den verstorbenen Richter May als eine Art kompromisslosen Tierbändiger schildert, stellt Scharf ihn als einen irregeleiteten Trottel dar. Statt seine Fähigkeit zur Disziplin hervorzuheben, beschuldigt er ihn - in einer viel sagenden Demonstration der Degradierung der ICTY-Funktionäre, insbesondere des verstorbenen, zu bloßen Sachobjekten - zu lasch gewesen zu sein und irrtümlich gehandelt zu haben, als er Milosevic überhaupt das Recht auf Selbstvertretung zugestand. Er schreibt: "Tatsächlich alles, was mit dem Milosevic-Prozess schief gelaufen ist, kann auf diese irrige Entscheidung zurückverfolgt werden."

Und "schief gelaufen" ist, dass Milosevic "geringschätzige Bemerkungen über das Gericht" gemacht und Zeugen "eingeschüchtert" hat. Milosevic erkennt das ICTY nicht an, und das hat er immer wieder gesagt. Und was das "Einschüchtern" angeht, so ist das bis zu einem gewissen Grade, ob wir das gut finden oder nicht, Teil der Kunst des Kreuzverhörs. Aber Scharfs Schwerpunkt liegt nicht so sehr auf diesen Beschwerden sondern vielmehr auf seinen wilden Behauptungen über Milosevics wachsende Popularität in Serbien und Montenegro.

Scharf macht völlig klar, dass das ICTY aus politischen Gründen geschaffen wurde, befürwortet aber, Slobodan Milosevic einen Anwalt aufzuzwingen, um ihn daran zu hindern, genau denselben Gedanken auf den Punkt zu bringen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Milosevic "geringschätzig" ist, während Scharf argumentiert, dass die offenkundig politischen Ziele des ICTY irgendwie vertretbar sind:

"Bei Schaffung des Statuts des Jugoslawien-Tribunals legte der UN-Sicherheitsrat drei Ziele fest: erstens das serbische Volk zu erziehen, das lange von Milosevics Propaganda irregeleitet war, und zwar im Bezug auf die Aggressionsakte, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von seinem Regime begangen worden sind; zweitens nationale Versöhnung zu erleichtern, indem Milosevic und anderen Spitzenpolitikern die Hauptverantwortung zugeschoben und aufgedeckt wird, wie das Milosevic-Regime gewöhnliche Serben dazu gebracht hat, Gräueltaten zu begehen; und drittens eine politische Katharsis zu fördern und dabei neu gewählte Führern Serbiens in die Lage zu versetzen, sich von den repressiven politischen Praktiken der Vergangenheit zu distanzieren. Mays Entscheidung, Milosevic zu gestatten, sich selbst zu vertreten, hat diese Ziele ernsthaft unterhöhlt."

Die Vorstellung, dass mit dem Recht Milosevics, sich selbst zu vertreten, die "Ziele" der Schaffung des ICTY "ernsthaft unterhöhlt" wurden, ist selbst für Leichtgläubige des Guten zu viel. Doch wenn diese Ziele sind und bleiben, Slobodan Milosevic die Verantwortung "zuzuschieben", und die Serben in dem Glauben zu "erziehen", wie schlecht er war - oder wie schlecht letztlich Jugoslawien war - , dann sind dies Ziele, die von dem Angeklagten sicherlich nicht geteilt werden. Milosevic hat durchaus nicht die Absicht, dem ICTY behilflich zu sein, "die Serben zu überzeugen", dass die gegen Jugoslawien begangenen Aggressionsakte gerechtfertigt waren. Insbesondere aber können die von Scharf dargestellten politischen Ziel, seien sie nun vertretbar, moralisch korrekt oder politisch zweckmäßig, nicht legal machen, was illegal ist; sie können nicht legitim machen, was illegitim ist, und, was das Entscheidende ist, sie können ein politisches Gremium nicht in einen Gerichtshof verwandeln.

Wie vielleicht unvermeidlich, ordnete das ICTY die Zwangsverteidigung an. Am 2. September wurden zwei der ehemaligen amici curiae "berufen" (assigned), - die Kammer bestand pointiert auf der Verwendung dieses Begriffs anstelle des offensichtlich unfeinen "auferlegt" (imposed) - Slobodan Milosevic zu vertreten und erhielten Vollmacht über seine Verteidigung, einschließlich der Gestaltung seiner Strategie und der Auswahl der Zeugen. Die Befugnisse, die den Zwangsverteidigern gewährt wurden, waren weitaus einschneidender als erwartet; und dies anscheinend selbst von dem Hauptanklagevertreter, der während der Anhörung offenbar einen "standby-Anwalt" anvisiert hatte, der bereit wäre, einzuspringen, falls Milosevics Gesundheitszustand ihn am Tätigwerden hindern sollte. Stattdessen wurde die Verteidigung Fremden übertragen, die, außer dass sie von ihrem "Mandanten" keine Instruktionen erhielten, in diesen Verhandlungen bereits als eine andere Partei agiert hatten, nämlich als "Freunde" eines "Gerichts", das der Angeklagte nicht anerkannte.

Dass diese Zwangsbestellung von Anwälten einen Interessenkonflikt darstellt, dass sie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verletzt, dass weder das südafrikanische Apartheid-Regime noch Nazi-Deutschland gegen Mandela beziehungsweise Dimitroff Zwangsverteidiger bestellt hat, und dass die Anordnung der Zwangsverteidigung tatsächlich die Verhandlungen weiter verzögerte (während Milosevic gesund ist), hat jene nicht abgeschreckt, welche die Entscheidung des ICTY verteidigen, Präsident Milosevic das Recht abzusprechen, Zeugen aufzurufen und seine Verteidigung vorzutragen. Und seine Verteidigung ist das Problem, da sie sich ehrlicherweise als eine politische Verteidigung vor einem politischen Gremium präsentiert.

Der Zwangsverteidiger bemühte sich vergeblich, seit Anfang September mehr als fünf Zeugen zu präsentieren und war damit konfrontiert, dass sich Experten, Diplomaten, Offiziere und Dutzende anderer weigerten, an einer Verteidigung teilzunehmen, die nicht die Verteidigung war, die sie zu unterstützen eingewilligt hatten. (Hier ist anzumerken, dass vor einer normalen Instanz der Judikative Zeugen keine Mitsprache dabei haben, ob sie am Funktionieren der Rechtsprechung mitwirken wollen oder nicht. Die Etymologie des Wortes "subpoena" - "unter Strafandrohung" - macht klar, dass legale Gerichte auch legale Vollmachten haben) Diese jüngste Krise vor dem ICTY veranlasste neue Interventionen in den Medien im Interesse der Glaubwürdigkeit des ICTY. Aber die politische Natur dieser Einlassungen hatte den gegenteiligen Effekt..

Judith Armatta, eine Anwältin, die als Prozessbeobachterin für die in den USA ansässige Coalition for International Justice tätig ist, verrät ebenso wie ihre Vorgänger, Scheffer und Scharf, den wahren Grund für die Zwangsbestellung von Anwälten für Slobodan Milosevic. (Justice, not Political Platform for Milosevic in International Herald Tribune vom 7. Oktober) Natürlich mögen weder Armatta noch das ICTY seine "politische Verteidigung". Armatta unterstellt, dass Milosevic - und andere vor den ad hoc-Gremien des Sicherheitsrats, wie dem International Criminal Tribunal for Ruanda (ICTR) in Arusha, Tansania - einfach launenhafte Angeklagte sind, die sich weigern, die geltende Prozessordnung zu respektieren, während diese gut gerüsteten Gerichte dafür kämpfen, trotz Obstruktion "unvernünftiger" Angeklagter faire Verfahren zustande zu bringen. Eine solche Darstellung sowohl der Position von Slobodan Milosevic (und der ruandischen Angeklagten vor dem ICTR) als auch der Legitimität der ad hoc-Tribunale ist jedoch falsch.

Armatta schreibt, dass der "Prozess von Slobodan Milosevic vor dem Internationalen Straftribunal für das ehemalige Jugoslawien zu einem unentschiedenen Gegeneinander (stand-off) geführt hat, bei dem der Wille des UN-Gerichtes dem Willen einer Einzelperson, des Angeklagten, gegenüber steht."

Diese Beschreibung des Milosevic-Falles als eines Kampfes zweier Willen ist, gelinde gesagt, eigenartig, denn sie stellt das ICTY in diesem "unentschiedenen Gegeneinander" fälschlich als den unterlegenen Teil dar, der etwas Hilfe und Ermutigung braucht. Was könnte denn das ICTY - das die volle Unterstützung der einzigen Supermacht genießt - in diesem "Willenskampf" mit Milosevic benachteiligen? Die von ICTY-Unterstützern wie Armatta verbreitete Botschaft ist, dass das Handicap des ICTY durch seine Tendenz gegeben ist, aus Fairness über Bord zu gehen. Der Versuch, so fair wie möglich zu sein, bringt die Kräfte der Justiz in Schwierigkeiten. Daher solche Appelle an das ICTY wie dieser: "Es ist Sache dieses Tribunals, gegen Milosevic aufzutreten, die eigene Autorität durchzusetzen und die Welt einen Schritt näher an die Herrschaft des Rechts heranzubringen." Aber ist faires Verhalten die Hauptsorge des ICTY? Und wie kann das "Auftreten" gegen Milosevic irgendjemanden näher an die Herrschaft des Rechts heranbringen, insbesondere wenn dabei internationale Menschenrechtsinstrumente verletzt werden?

Das Problem liegt in dem, was Milosevic zu sagen hat. Dass das ICTY die Zwangsverteidigung pointiert aus "Gesundheitsgründen" angeordnet hat, ist für Armatta eine zweitrangige Überlegung, wie wahrscheinlich auch für die Kammer selbst, die die Tatsache unbeachtet ließ, dass Slobodan Milosevic sich drei Jahre mit Geschick selbst verteidigt hat und bereits zehn Jahre an Blutdruck leidet. In Wahrheit wurden seit Anordnung der Zwangsverteidigung die Gesundheitsgründe, mit denen die Maßnahme gerechtfertigt wurde, schrittweise durch Andeutungen ersetzt, dass Milosevic der nötige "Respekt vor dem Gericht" fehlt.

Armattas Kritik an Slobodan Milosevics Verhalten könnte glauben machen, dass sie über einen speziellen Zugang zu seinem Gehirn verfügt. Sie geißelt ihn nicht nur für fehlende Zusammenarbeit bei der laufenden Verletzung seiner Rechte sonder enthüllt auch, warum er einen so widersetzlichen Kurs eingeschlagen hat: "Der Angeklagte weigert sich, mit den Anwälten zusammen zu arbeiten oder bei der Auswahl und Aufrufung von Zeugen zu helfen oder eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, da er nicht versucht, sich zu verteidigen sondern den Prozess als Plattform für seine politische Agenda zu benutzen."

Wollte man nicht Milosevic sondern das ICTY einer derartigen Psychoanalyse unterziehen, so könnte man bei dieser Untersuchung darauf eingehen, welche Konsequenzen sich völlig vorhersehbar aus der Anordnung der Zwangsverteidigung ergeben. Armatta beschreibt die Lage folgendermaßen: "Fast die Hälfte der Zeugen, die ursprünglich für Aussagen in seinem Interesse vorgesehen waren, ist seinem Beispiel gefolgt und hat sich geweigert vor Gericht zu erscheinen, wenn Milosevic nicht gestattet wird, sich selbst zu vertreten." Wollte man spekulieren, so könnte man postulieren, dass die Anordnung der Zwangsverteidigung nichts mit Gesundheit oder Fairness zu tun hat. Der Grund könnte ganz im Gegenteil sein, dass das ICTY das Erscheinen der meisten seiner Zeugen zu verhindern wollte, da diese die illegale Natur des ICTY bloßstellen würden. So könnte man sich im Bereich der Spekulation vorstellen, dass man richtig vorhergesehen hat, dass man durch die Anordnung der Zwangsverteidigung einen Boykott durch jene Zeugen herbeiführen würde und das Verfahren zu einem schnellen Abschluss bringen würde, ohne dass die meisten von ihnen je in Erscheinung träten.

Aber diese Art Spekulation gilt als unangebracht. Und sie verträgt sich nicht mit Armattas Beschreibung der gegenwärtigen Situation als eines Kampfes der Willen, die doch absolut klarstellt, wo der gute und der schlechte Wille anzutreffen sind. Und wie wäre die abscheuliche Absicht dessen, dem böser Wille zu unterstellen ist, besser zu entlarven, als durch den Hinweis auf seine durchgängige Opposition gegen das Verfahren, das doch seinem Wesen nach als fair zu betrachten ist? Armatta behauptet, als ob darin der schlüssige Nachweis seines bösen Willens liegt, das Milosevic "durchgängig erklärt hat, dass er die Legitimität des Tribunals nicht anerkennt und jede Gelegenheit nutzen wird, seinen politischen Fall an die Öffentlichkeit zu bringen."

Es sollte inzwischen offenkundig sein, dass wenn Slobodan Milosevic behauptet, dass das ICTY illegal ist, er natürlich jede ihm gebotene Gelegenheit ergreifen wird, die Welt dieses Tatsache wissen zu lassen. Schlägt Armatta vor, dass jene die mit vernünftigen rechtlichen Argumenten einwenden, dass diese Institution illegal ist, sich ihr nichtsdestoweniger ruhig unterordnen sollten und persönlich zu den illegalen Aktivitäten beitragen, die sich gegen sie selbst richten? Armatta äußert - ebenso wie Scheffer und Scharf - Besorgnis über die schädlichen Auswirkungen der Selbstvertretung auf andere Fälle. Scharf befürchtet, Saddam Hussein könnte "die einzigartige Gelegenheit der Selbstvertretung (nutzen), tägliche Angriffe gegen die Legitimität des Prozesses und die US-Invasion im Irak zu starten." Ist es also so, dass allen Zielobjekten von Aggression das Recht auf Selbstvertretung versagt werden muss? Oder enthält die Schaffung des ICTY durch den Sicherheitsrat (der anschließend das ICTR einrichtete, ein Gremium ohne die gerichtliche Befugnis für die Behandlung der Invasion Ruandas durch die von den USA unterstützen "Rebellen", eine Aggression, welche den tragischen Krieg des Landes auslöste) an sich schon eine ganz andere Botschaft? Könnte es sein, dass es kein Recht auf Selbstverteidigung gibt, wenn die USA oder ihre Klienten die Aggressoren sind?

Die Essenz von Armattas Klagen über Milosevic, dem nicht gestattet werden darf, gegenüber dem Willen des ICTY die Oberhand zu erhalten, ergibt sich aus einer verfehlten Ansicht des ICTY und seiner Verfahren. Sie erklärt:

"Als ein legitimes Gericht ist es damit beauftragt, Sorge zu tragen, dass Recht geschieht im Bezug auf verabscheuenswürdige Verbrechen, einschließlich Völkermord, die während der 1990er Jahre überall auf dem Territorium des ehemaligen Jugoslawien begangen wurden. Seine fundamentale Verantwortung ergibt sich, wie diejenige aller Gerichte, gegenüber der Sphäre des Rechtsprechung."

Es ist wahrscheinlich kein Zufall, dass das Gericht als "legitim" beschrieben wird. Da diese Institution im Bezug auf ihre Legalität zweifelhaften Charakters ist, soll sie bewusst als "legitim" dargestellt werden. Das ist die bekannte Taktik, die schon von Antonio Cassese, dem ehemaligen Präsidenten des ICTY angewandt wurde mit seiner unzweideutigen Behauptung, das der Krieg der USA gegen Jugoslawien (mittels der NATO) im Jahre 1999 illegal aber eine gute ("legitime"?) Sache war, da er zur Entstehung eines neuen rechtlichen Prinzips führen könnte. Könnte es sein, dass sogar Armatta mit Milosevic hinsichtlich der Illegalität des ICTY übereinstimmt? Dieses kleine Problem der Illegalität kann jedoch völlig außer Acht gelassen werden, da sich "die fundamentale Verantwortung des Gerichts gegenüber der Sphäre der Rechtsprechung" ergibt. So entsteht das Bild eines illegalen aber legitimen Gerichts, das Rechtsprechung ausübt! Wenn man es verwirrend findet, dass ein illegales Gericht legitim sein kann, ist es noch weit anfechtbarer daraus den Schluss zu ziehen, dass das ICTY Rechtsprechung ausübt. Denn wie kann ein Gericht Rechtsprechung ausüben, ohne dass ein ordentliches Verfahren eingehalten wird?

Gleichwohl argumentiert Armatta in Reaktion auf den Boykott der Verhandlungen durch viele von Slobodan Milosevics Zeugen, dass sie eine Art von Pflicht gegenüber diesem Prozess hätten. "Zeugen, die zu diesen Sachverhalten Aussagen machen können, schulden es dem Angeklagten, der Öffentlichkeit und den Opfern, an dem Prozess teilzunehmen." Aber wenn der Prozess an sich unfair ist, und das Gericht illegal ist, gibt es niemanden, dem die Zeugen irgend etwas schulden.

Die Notwendigkeit, die Herrschaft des Rechts zu wahren, wird von Armatta zur Untermauerung ihrer Behauptung vertreten, dass das ICTY es zu Recht ablehnt, durch Präsident Milosevic "gehighjacked" oder "erpresst" zu werden. Aber die "Herrschaft des Rechts" bedeutet etwas ganz anderes als der Prozess, den Armatta zu legitimieren versucht. A. V. Dicey, der berühmte britische Verfassungsrechtler, liefert die klassische Definition:

"Wir meinen vor allem, dass kein Mensch zu bestrafen ist oder an Leib und Gut beeinträchtigt werden kann, außer wegen eines eindeutigen Bruchs des Rechts, nachgewiesen in einem ordentlichen Verfahren vor einem ordentlichen Gericht des Landes."

Gegen Slobodan Milosevic wird keineswegs "in einem ordentlichen Verfahren vor einem ordentlichen Gericht des Landes" verhandelt. Das ICTY wurde nicht aufgrund von Vertrag oder Abstimmung durch die UN-Generalversammlung eingerichtet. Das Verfassungsgericht von Jugoslawien befand, dass Milosevic in Verletzung jugoslawischen und internationalen Rechts nach Den Haag "überstellt" wurde. Das Konzept des "gemeinschaftlichen kriminellen Unternehmens", das von der Anklage in einigen Fällen nicht den Nachweis einer völkermörderischen Absicht verlangt, ist eine jüngere Entwicklung der Rechtsprechung. (Nicht alle würden dieses Richterrecht als mit dem Gedanken übereinstimmend ansehen, dass die erforderliche Absicht des Völkermords die Schwere des Verbrechens reflektieren muss, und das sie daher speziell gegeben sein muss. Das erste Urteil eines ad hoc-Gerichts, dass Völkermord definierte, Prosecutor v. Akayesu, nannte dies dolus specialis (spezieller Vorsatz). Die meisten würden jedoch argumentieren, dass die herabgesetzten Anforderungen "gut" sind. Wiederum vielleicht ein Ausdruck von "illegal aber gut". Dicey definiert die Herrschaft des Rechts als ein System, das sich an die Gleichheit vor dem Gesetz hält. Der Ankläger des ICTY (per Statut ein "Organ" des Gremiums) hielt es nicht für notwendig, auch nur eine einzige Klage im Ergebnis der Myriaden von Verstößen gegen internationales Recht im Zuge der 78tägigen Bombenkampagne der NATO gegen Jugoslawien im Jahre 1999 zu erheben.

Michael Scharf argumentiert, das ICTY diene dem Ziel, das serbische Volk zu "erziehen" und "Versöhnung" auf dem Balkan zu fördern. Aber dies sind keine Funktionen der Rechtsprechung, und Slobodan Milosevic sollte das Recht haben, auf etwas hinzuweisen, was die Schöpfer des ICTY - Scharf gilt als Mitwirkender bei der Annahme der Sicherheitsratsresolution 827 mit dem Statut des ICTY - ohne Zögern selbst darlegen.

Zu argumentieren, dass das ICTY nicht Grundrechte und internationales Recht verletzt sondern vielmehr "die Herrschaft des Rechts" schützt, ist nicht nur falsch sondern verfälscht geradezu die Idee als solche.

Am 21. Oktober hat die Berufungskammer des ICTY die Parteien zur Berufungsklage der bestellten Anwälte gegen die Entscheidung der Tatsachenkammer über die Anordnung der Zwangsverteidigung angehört. Slobodan Milosevic argumentierte, dass die Bestellung von Zwangsverteidigern und die Verletzung des Rechts auf persönliche Verteidigung in den Bereich politischer Gerichte gehört wie im 17. Jahrhundert die Star Chamber, und verwies auf Scharfs Erklärung, dass die Ziele des ICTY ihrer Natur nach unverhohlen politisch, nicht juristisch sind. Sodann erklärte Milosevic, dass er angesichts der Tatsache, dass der Prozess ein politischer ist, eine politische Verteidigung verlange, die allein durch Selbstverteidigung zu erreichen ist. (Tatsächlich bestimmen jüngste Änderungen des ICTY-Verhaltenscodex für Strafverteidiger, dass die Anwälte

"sich keines Verhaltens schuldig gemacht haben dürfen, sei es in Ausübung ihres Berufes oder auf andere Weise, , (…) das geeignet ist, das öffentliche Vertrauen in das Internationale Tribunal zu schmälern (…) oder auf andere Weise das Internationale Tribunal in Misskredit zu bringen.")

Darauf entgegnete der Präsident des ICTY, Theodor Meron:

"Ich glaube wirklich, und ich glaube, dass alle meine Kollegen sehr fest daran glauben, dass dieser Prozess kein politischer Prozess ist. Es ist ein juristischer Prozess unter Berücksichtigung der Menschenrechte und eines ordentlichen Verfahrens um festzustellen, nach internationalem Recht und gemäß dem Statut, ob - um festzustellen, ob Sie über jeden vernünftigen Zweifel schuldig sind oder nicht. Und wir hätten diese Verhandlungen nicht in der Art geführt, wenn wir nicht überzeugt wären, dass dies wirklich nicht nur ein juristischer Prozess ist, sondern ich glaube, es ist das Musterbeispiel eines fairen Prozesses."

Wenngleich wir feststellen, dass die Bemerkungen von Präsident Meron eine implizite Zurückweisung von Scharfs Konzeption der Ziele des ICTY darstellen, bleibt allerdings die Tatsache, dass das ICTY nicht klar darauf hingewiesen hat, dass es derartige Behauptungen nicht dulden würde. Denn wer oder was gefährdet die Glaubwürdigkeit des ICTY? Präsident Milosevic, der gehindert wird zu argumentieren, dass das ICTY ein politisches Gremium ist oder Leute wie Scheffer, Scharf und Armatta, die deutlich machen, dass es dies ist? Könnte es einfach sein, dass das ICTY wirklich ein politisches Gremium ist, dessen Schaffung und Beendigung - anders gesagt, dessen Geburt und Tod - das Ergebnis von politischen Entscheidungen sind?

Diese politische Wirklichkeit enthüllt "die Eigenart der Veranstaltung". Und die Tatsache, das nicht jeder das Recht hat, gerade auf diesen Punkt hinzuweisen, verstärkt nur die Argumente von Slobodan Milosevic, selbst wenn ihm das Recht genommen ist, sie zu äußern.

Übersetzung aus dem Englischen: Klaus von Raussendorff

Tiphaine Dickson ist Strafverteidigerin in Montreal und wirkte als führende Anwältin in einem der ersten Völkermord-Prozesse der UN vor dem ICTR in Arusha/Tansania. Sie ist zu erreichten unter: tiphainedickson@videotron.ca

Aleksandar Jokic ist Professor für Philosophie an der Portland Staatsuniversität und Direktor des Center for Philosophical Education in Santa Barbara. Er ist zu erreichen unter: ajokic@sbceo.org

© Copyright Tiphaine Dickson an Aleksandar Jokic, CRG 2004 .

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