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Flugblatt des Darmstädter Friedensforum vom 11. Mai 1999Medien & Macht & Krieg - ein Beispiel von vielen"Die Rambouillet-Lüge: Was wußte Joschka Fischer?" betitelte Andreas Zumach seinen Artikel in der tageszeitung vom 12. April 1999, in dem er die Aufklärung der Umstände einforderte, unter denen Deutschlands Beteiligung an den NATO-Luftangriffen auf Jugoslawien zustande kam. Schließlich war von den NATO-Staaten neben dem (nach wie vor nicht aufgeklärten) Massaker von Racak vor allem das Scheitern der Verhandlungen in Rambouillet und Paris als Begründung für das militärische Eingreifen genannt worden. Aufgrund der Berichterstattung durch die tageszeitung sowie andere Medien und Bürgergruppen wurde der Inhalt des Rambouillet-Abkommens einer größeren Öffentlichkeit bekannt. Die Debatte entzündete sich vor allem an Kapitel 7, das sich mit der militärischen Umsetzung des Abkommens befaßt, sowie an den Artikeln 6, 8 und 10 von Anhang B, in denen die NATO für sich als Organisation bzw. für ihr Personal die rechtliche Immunität, die ungehinderte Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit im Kosovo und die vollständige Gebührenfreistellung für die Nutzung von Infrastruktur einfordert. Anhang B, Artikel 8. "Das NATO-Personal wird, zusammen mit seinen Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen und Ausrüstungsgegenständen, in der gesamten Bundesrepublik Jugoslawien freien und ungehinderten Zugang genießen, unter Einschluß ihres Luftraums und ihrer Territorialgewässer." Von zahlreichen Kommentatoren wurde darauf hingewiesen, daß die Vereinbarungen im Rambouillet-Abkommen eine Verhandlungslösung mit der jugoslawischen Regierung unmöglich gemacht hätten. Das Vertragswerk hätte die Souveränität der Bundesrepublik Jugoslawien untergraben und somit von keinem verantwortlichen Staatsführer unterzeichnet werden können. Am 19.04.99 griff Helmut Lippelt, außenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Vorwürfe auf: "Die Kritik ist vor allen Dingen im Blick auf die vermeintlichen Intentionen des Vertragstextes haltlos. Der Appendix B des Rambouillet-Abkommens regelt als Durchführungsbestimmung für das Kapitel 7 die Rechte für die Angehörigen der geplanten KFOR- Truppen (Kosovo Force) auf dem Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien und zwar nicht im Blick auf eine dauerhafte Stationierung dort, sondern zu Transitzwecken auf dem Weg in den Kosovo, wo sie stationiert werden sollten. Eine ähnliche und zum Teil wortgleiche Vereinbarung im Blick auf den Transit von Truppen durch die Bundesrepublik Jugoslawien hat die Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien bereits im Dayton-Abkommen 1995 unterschrieben." Diese Aussage wurde von Mitgliedern der rot/grünen Regierung, darunter Außenminister Joschka Fischer, in den darauf folgenden Tagen hartnäckig wiederholt. Durch Wiederholung werden unwahre Behauptungen noch lange nicht wahr!Zwar enthält das Dayton-Abkommen tatsächlich Artikel, die fast wörtlich mit denen in Anhang B des Rambouillet-Abkommens identisch sind und u.a. von Slobodan Milosevic unterschrieben wurden. Allerdings gelten diese ausschließlich für die Gebiete der unabhängigen Staaten Bosnien-Herzegowina (siehe vor allem Anhang 1A, Artikel 9 sowie Appendix B zum Anhang A) und Kroatien (siehe Abkommen zwischen Kroatien und der NATO gemäß einem Briefwechsel zum militärischen Abkommen). Das Zusatzabkommen zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und der NATO hingegen beschränkt die Vereinbarungen ausdrücklich auf den Transit von Gütern und Personal, der für die Durchführung der Friedensmission in Bosnien-Herzegowina erforderlich ist, zu möglichst niedrigen Gebühren und gewährt dem NATO-Personal Immunität gemäß einer UNO-Konvention von 1946. Für den Transit sieht Artikel 9 der Zusatzvereinbarung folgendes vor: "Das Transportmittel wird der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien von der NATO vorab mitgeteilt. Die jeweilige Transportroute wird gemeinsam abgesprochen." In Dayton wurde also nicht die unbeschränkte Bewegungsfreiheit auf jugoslawischen Staatsgebiet vereinbart, die von der NATO jetzt eingefordert wird. Außerdem wurde das Dayton-Abkommen nach einem Krieg abgeschlossen, und die Friedensmission von Bosnien-Herzegowina wurde unter dem Dach der UNO, nicht der NATO, durchgeführt. Hat die deutsche Presse teilweise über die Kritik am Rambouillet-Abkommen berichtet, so hat sie es sich erspart, die Aussagen der Regierung zum Dayton-Abkommen zu überprüfen. Dies ist nur ein Beispiel von vielen, wie die Medien ihrer Pflicht zur unabhängigen Information nicht nachkommen, offizielle Aussagen ungeprüft übernehmen und dadurch die öffentliche Meinung einseitig zugunsten der Kriegsführung beeinflussen. Übrigens: In den "Grundsätzen der G8" vom 6.5.1999 wird die "volle Berücksichtigung des Rambouillet-Vertrages" erneut zur Bedingung für eine politische Lösung des Kosovo-Konflikts gemacht! V.i.S.d.P. Darmstädter Friedensforum, c/o Regina Hagen, Teichhausstr. 46, 64287 Darmstadt |
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