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"Neue" NATO völkerrechtlich ......unhaltbarPresseerklärung des Bundesausschuß Friedensratschlag
Die Ergebnisse des NATO-Gipfels in Prag geben nach Auffassung des Bundesausschusses Friedensratschlag zu äußerster Besorgnis Anlass. Was dort über die neuen Aufgaben der NATO beschlossen wurde, sprengt vollkommen den Rahmen der bisherigen Allianz und Neue Nat verstößt gegen Art. 5 des Nordatlantikvertrags von 1949. Darin war die NATO eindeutig und ausschließlich als Verteidigungsbündnis konzipiert (vgl. Präambel und Art. 5 des NATO-Vertrags). Jetzt soll mit dem Aufbau der NATO Response Force der Charakter der NATO geändert werden. Diese schnelle Eingreiftruppe mit 21.000 Elitesoldaten soll schnell verfügbar, verlegbar und einsatzbereit sein, "überall wo sie gebraucht wird" (Ziffer 4 der Prager Gipfel-Erlärung). Diese "Transformation der NATO" wirft politische, völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen auf: - Politisch folgt sie der neuen "Nationalen Sicherheitsstrategie", die vor zwei Monaten von US-Präsident Bush verkündet wurde. Darin wird das Recht auf "präventive" Angriffskriege gegen jeden Staat der Welt reklamiert, der im dringenden Verdacht steht, den interntionalen Terrorismus zu unterstützen oder Massenvernichtungswaffen herzustellen bzw. weiterzugeben. Sollte diese Strategie, die als "Bush- Doktrin" in die Geschichte eingehen wird, Schule machen, kann sie die Welt in einen chaotischen Zustand politischer Willkür und Instabilität stürzen. - Völkerrechtlich bedeutet diese Strategie, würde sie zum allgemeinen Prinzip erhoben, einen Rückfall in die Zeit vor dem Völkerbund, vor dem Kellogg-Pakt 1928 (Ächtung des Krieges) und vor der Charta der Vereinten Nationen (1945), in der den Staaten ein striktes Gewaltverbot auferlegt wurde (einzige Ausnahme: Selbstverteidigung nach Art. 51). Ein ganzes Jahrhundert der Entwicklung eines modernen zivilisierten Völkerrechts wäre umsonst gewesen. - Verfassungsrechtlich ist eine solche Entwicklung ebenfalls nicht hinnehmbar. Die Bundesrepublik hat den Nordatlantikvertrag 1955 ratifiziert und ist damit dem Geist und Buchstaben nach einem reinen Verteidigungsbündnis beigetreten. Ändert die NATO ihre Zielbestimmung so fundamental wie jetzt in Prag, müsste sich dies auch in einer Änderung des NATO-Vertrags niederschlagen. Eine solche Änderung müsste vom Deutschen Bundestag ratifiziert werden. Doch davon abgesehen verbietet Art. 26 des Grundgesetzes jegliche Handlung, die geeignet ist, einen Angriffskrieg vorzubereiten, die Art. 87a und 115a GG beschränken die Bundeswehr darüber hinaus auf die Territorialverteidigung einschließlich der Bündnisverteidigung. Der Bundesausschuss Friedensratschlag fordert Bundesregierung und Bundestag auf, eine gesellschaftliche Diskussion über Ziel, Aufgabe, Umfang und Struktur der Bundeswehr und der NATO zu initiieren. Eine zum Interventionsbündnis mutierte NATO ist nicht mehr tolerierbar. Eine NATO zu reinen Verteidigungszwecken wird angesichts der seit dem Ende des Warschauer Pakts veränderten militärischen Sicherheitslage nicht mehr gebraucht. Somit sollte die NATO ersatzlos aufgelöst werden. Die auf dem NATO-Gipfel verabschiedete Irak-Resolution gemahnt die NATO-Staaten zur Einhaltung der Vorgaben des UN-Sicherheitsrats. Damit ist jeder eigenmächtigen Militäraktion der USA gegen den Irak eine klare Absage erteilt worden. Gleichzeitig sind an die NATO- Staaten und an mehr als dreißig weitere Regierungen Anfragen der USA gestellt worden, in welcher Weise sie einen evtl. Krieg gegen Irak unterstützen könnten. Bundeskanzler Schröder und Außenminister Fischer haben sich zur Beantwortung dieser Frage Bedenkzeit erbeten. Dies ist nicht zu verstehen, weil es nur eine Antwort geben kann: Die Bundesregierung hält diesen Krieg für falsch und wird sich nicht daran beteiligen (wiederholte Äußerungen vor und nach der Bundestagswahl). Wenn das heute noch richtig ist, dann darf es auch keine indirekte Unterstützung für den Krieg geben. Beihilfe zu einem völkerrechtswidrigen Krieg ist auch ein Verbrechen! Obendrein hat der Bundeskanzler in der gestrigen "Heute"-Sendung (21.11.) signalisiert, dass er gegen die Nutzung deutschen Luftraums für US- Militärmaschinen im Falle eines Krieges keine Einwände erheben könne. Zu befürchten ist, dass die Bundesregierung Schritt für Schritt von ihrem Wahlversprechen abrückt und am Ende den US-Krieg gegen Irak zumindest logistisch und durch Entlastungsmaßnahmen auf anderen Konfliktschauplätzen (Afghanistan, Balkan) tatkräftig unterstützt. Die Friedensbewegung wird daher ihre Aktivitäten gegen den drohenden Krieg verstärken. Noch klarer als zuvor wird dabei die Forderung an die Bundesregierung gestellt, den US-Krieg weder direkt noch indirekt zu unterstützen. Dies bedeutet vor allem: - Sofortiger Abzug der Spürpanzer aus Kuwait. - Rückzug der deutschen Marineverbände aus den Gewässern der Golfregion. - Keine Überflugsrechte für US-Militärmaschinen. - Keine Nutzungsrechte der US-Stützpunkte in Deutschland für den Krieg. Der Bundesausschuss Friedensratschlag ruft heute schon dazu auf, im ganzen Land vielfältige Aktionen gegen den Krieg und gegen eine deutsche Beteiligung daran vorzubereiten. Sie sollen alle in eine Großkundgebung am 15. Februar in Berlin münden. An diesem Tag, so hat das Europäische Sozialforum in Florenz beschlossen, sollen in allen europäischen Hauptstädten Millionen von Menschen gegen den Krieg demonstrieren. Am 7. und 8. Dezember werden sich viele Friedensinitiativen und - organisationen anlässlich des "Friedenspolitischen Ratschlags" in Kassel treffen und gemeinsame Schritte verabreden. Kassel, den 22. November 2002 Für den Bundesausschuss Friedensratschlag: Dr. Peter Strutynski Für Rücksprachen: Tel. 0561/8042314 (am Wochenende priv. 0561/311693; e-mail: mailto:strutype@uni-kassel.de Homepage: http://www.friedensratschlag.de |
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