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Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigt Rechtmäßigkeit des RechtshilfefondLiebe Freunde, Ihr werdet Euch wundern, warum wir Euch erst so spät informieren, aber wir hatten die berechtigte Hoffnung, daß wir diese Nachricht mit einer Neuausrichtung der Arbeit des Internationalen Komittees für die Verteidigung von Slobodan Milosevic (ICDSM) verbreiten könnten. Das ICDSM sah seine Ziele nicht ausschließlich in der Verteidigung von Slobodan Milosevic, sondern wie er selbst in der Aufklärung über die NATO-Aggression gegen Jugoslawien und im Kampf gegen das völkerrechts-widrige Tribunal in Den Haag. Leider gibt es bei der Neuausrichtung der Arbeit des ICDSM noch ein paar Unklarheiten, aber wir hoffen, daß wir Euch in kurzer Zeit darüber informieren können, welches unsere nächsten Ziele sind und wie wir diese zu erreichen gedenken. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG)hat die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Neustadt (AG) am 30.05.2006 verworfen. Unser Rechtsanwalt Kaleck bekam am 27.06.2006 ein Schreiben von der Oberfinanzdirektion Koblenz mit folgenden Inhalt: "Das OLG Zweibrücken hat mit Beschluss vom 30.05.2006 - 1 Ss 52/06 - die Rechtsbeschwerde der StA Frankenthal gegen den Freispruch des Peter Betscher durch das AG Neustadt/Weinstrasse verworfen. Das Bußgeldverfahren ist abgeschlossen. Die beschlagnahmten Gegenstände und die eingezogenen Spendengelder sind freigegeben. Ich bitte um Mitteilung einer Bankverbindung (....) Die mit Beschluss des AG Darmstadt - 25 Gs 579/05 - vom 08.05.2005 beschlagnahmten Beweismittel werden ebenfalls freigegeben und können beim Zollfahndungsamt Essen (....) abgeholt werden. (...)." Die jugoslawisch-österreichische Solidaritätsbewegung (JÖSB), die uns Ihr Konto für die Spenden-sammlung zur Verfügung gestellt hatte, und deren Konto ebenfalls gekündigt und eingefroren wurde, unterzeichnete eine Erklärung, daß "(...) abdisponierter Betrag nicht entgegen den Vorschriften der EU-Verordnung (EG) Nr. 2488/2000 vom 20.11.2000 in der geltenden Fassung, Verwendung findet." Diese Erklärung konnte u.E. problemlos abgegeben werden, denn wie auch die Entscheidung des OLG Zweibrücken bestätigte, fällt die Sammlung von Spendengeldern für die Verteidigung vor einem Internationalen Strafgerichtshof nicht unter o.g. EU-Verordnungen. Daraufhin wurden die Spendengelder von der Bank Austria ausgezahlt. Soweit, so schlecht. Über zwei Jahre hat die OFD Koblenz und die Europäische Kommision die Spendensammlung und damit auch die Verteidigung von Slobodan Milosevic mit allen erdenklichen Mitteln behindert und sie versuchten sowohl die Betreiber als auch die Spender zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Nachdem Slobodan Milosevic vom Haager Tribunal in den Tod getrieben wurde, und der ganze Instanzenweg durchlaufen ist (Zufall?) , stellt die OFD Koblenz lapidar fest: "Das Bußgeldverfahren ist abgeschlossen" und "die beschlagnahmten Beweismittel werden ... freigegeben." Die Europäische Kommision bekräftigte am 13.12.2005 in einer Antwort auf eine Anfrage der EU-Abgeordneten Sahra Wagenknecht nochmals die gegenteilige Rechtsauffassung und führt zudem aus, daß für den Rechtshilfefond eine Genehmigung durch die Europäische Kommission notwendig gewesen wäre (siehe: www.europarl.europa.eu/omk/sipade3?L=DE&OBJID=107922&LEVEL=3&SAME_LEVEL=1&NAV=S&LSTDOC=Y ) Wir werden also überlegen müssen, welche Schritte zu unternehmen sind, um zukünftig solches Unrecht zu verhindern und welche Möglichkeiten es gibt, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Abschließend sei erstmal bemerkt, daß in dem ganzen Rechtsstreit um den Rechtshilfefond keine Spendengelder verloren gegangen sind. Sie konnten aber nicht rechtzeitig eingesetzt werden. Es wurden auch keine Spendengelder für die juristische Auseinandersetzung um den Rechtshilfefond verwendet. Die zurückerstatteten Beträge beabsichtigen wir zielgebunden für unsere weitere Arbeit gegen das völkerrechtswidrige Haager Tribunal zu verwenden. Der aufopferungsvolle Kampf von Slobodan Milosevic und seinem Verteidigungsteam hat tiefe Risse im Konstrukt der Haager Anklage hinterlassen, wie erst kürzlich bei der Eröffnung des Verfahrens gegen den serbischen Präsidenten Milan Milutinovic und fünf weitere hochrangige Militärs und Politiker, darunter der ehemalige Generalstabschef Dragoljub Ojdanic und der einstige jugoslawische Vize-Ministerpräsident Nikola Sainovic, zu erfahren war. Richter Ian Bonomy "beschloss am Freitag (7.7.), dass er den Prozess auf weniger Punkte beschränken wolle, als es die Anklage-Schrift vorsieht. Ausgeklammert werden soll unter anderem das "Massaker von Racak". Hier ist der Tat-Hergang noch immer umstritten, so dass zu befürchten ist, dass die Beweisführung äußerst schwierig werden könnte" (Deutsche Welle 10.07.06). Das "Massaker von Racak" war der einzige Anklagepunkt vor dem Beginn des NATO-Bombardements gegen Milosevic und seine Mitangeklagten und war zudem die Kriegsrechtfertigung der NATO gegen die BR Jugoslawiens. Das Verfahren gegen Milutinovic und seine Mitangeklagten gilt laut Swissinfo vom 10.07.06 "nach dem Tod des serbischen Ex-Präsidenten Slobodan Milosevic als Schlüsselverfahren bei der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen während des Kosovo-Kriegs. Viele Beweise ähneln jenen, die bereits im Milosevic-Prozess vorgebracht wurden." Die "Anklagevertreter" werden also versuchen mit einer reduzierten Version ihres Konstruktes - reduziert um die Vorwürfe, die von Milosevic bereits widerlegt wurden - ihre Reinwaschung der NATO-Aggression weiterbetreiben. in der Hoffnung diesmal auf weniger Renitenz und Unterstützung von außen zu stoßen. Hier und bei der Aufarbeitung des "Fall" Milosevic werden wir ansetzen müssen und hoffen auch zukünftig auf Eure tatkräftige Unterstützung. Zum Schluß noch eine gute Nachricht: Die erste Auflage des Buches "Die Zerstörung Jugoslawiens: Slobodan Milosevic antwortet seinen Anklägern" ist ausverkauft. In einer Woche wird die zweite Auflage erscheinen, die um den letzten Brief von Slobodan Milosevic und einen offenen Brief von Jaques Verges und Patrick Barriot an Carla Del Ponte und die Ärzte des Tribunals erweitert wurde. Das Buch hat 293 Seiten ,kostet nach wie vor 10 € und kann über den Zambon Verlag & Vertrieb, Leipziger Str. 24, D-60487 Frankfurt/Main, Zambon@zambon.net, www.zambon-verlag.de,Tel: (069) 779223, Fax: (069) 773054 bezogen werden. Rezension und Weiterempfehlung äußerst erwünscht. Mit solidarischen Grüßen Peter Betscher Vereinigung für Internationale Solidarität (VIS) e.V. |
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