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Offener Brief an Außenminister Fischer

An den
Außenminister der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Josef Fischer
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1

10117 Berlin Berlin, 19. März 2002

O F F E N E R   B R I E F

Sehr geehrter Herr Minister,

wir wenden uns im Namen zahlreicher Nichtregierungsorganisationen (NRO), Initiativen und Solidaritätsgruppen unseres Landes in einer aktuellen Angelegenheit an sie:

Vom 18. März bis 26. April 2002 tagt die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf. Die Europäische Union wird in der Kommission durch Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Portugal, Spanien und Schweden vertreten sein.

Es ist zu erwarten, dass der Menschenrechtskommission erneut eine Resolution zur Verurteilung Kubas über angebliche Verletzungen der Menschenrechte zur Abstimmung vorgelegt wird. Möglicherweise wird die Tschechische Republik erneut und damit zum vierten Mal diese Resolution auf Druck und Initiative der USA einreichen. Eine Verurteilung Kubas durch die Menschenrechtskommission der UNO würde ernsthaft die Fortsetzung eines Dialogs zwischen Kuba und der Europäischen Union gefährden. Es liegt auch im Interesse unseres Landes, dass die Bundesrepublik Deutschland den eingeschlagenen Weg einer Normalisierung ihrer Beziehungen zu Kuba fortsetzt.

Daher erwarten wir, dass die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Genf gegen eine solche Resolution stimmen, sowie ihren Einfluss in dieser Hinsicht geltend machen.

In diesem Zusammenhang möchten wir sie auf ein Schreiben aufmerksam machen, welches von OXFAM-Belgien vor kurzem im Auftrag europäischer NRO und Solidaritätsgruppen an den Präsidenten der Europäischen Kommission Herrn Prodi, den Kommissar für Auswärtige Angelegenheiten der Europäischen Kommission Herrn Patten, den Generalsekretär des Rates der EU und Hohen Vertreter für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Herrn Solana und an die spanische EU-Präsidentschaft übergeben worden ist. Darin heißt es unter anderem:

- Am 27. November 2001 fand die 56. UNO-Generalversammlung statt, die fast einstimmig die Blockade seitens der USA gegen Kuba verurteilte, nun schon zum zehnten Mal.

- Während der EU-Präsidentschaft Belgiens wurde ein Prozess eingeleitet, der die Aufhebung der Blockierungen in den Beziehungen zwischen der EU und Kuba ermöglicht. Ende August 2001 besuchte der Außenminister Belgiens und damalige Präsident der EU für Außenpolitik, Louis Michel, Havanna. Die Reise verfolgte das Ziel, einen Dialog zwischen der EU und Kuba zu beginnen und Kuba in das Abkommen von Cotonou aufzunehmen.

Wir unterstützen die Initiativen der belgischen EU-Präsidentschaft zur Herstellung von Beziehungen zu Kuba und hoffen, dass durch kommende Präsidentschaften die begonnenen Bemühungen fortgesetzt werden.

In Italien, Spanien, England, Irland, Deutschland, Österreich, Belgien und Frankreich wurden im Jahr 2001 Unterschriftensammlungen für eine Petition durchgeführt, die eine Normalisierung der Beziehungen zwischen der EU und Kuba forderten. Unabhängig davon, dass die unterzeichnenden Organisationen und Einzelpersönlichkeiten unterschiedliche Auffassungen über Kuba haben, sind sie sich einig in dem Wunsch, dass zwischen Kuba und der EU dauerhafte und transparente Beziehungen entwickelt werden, die von gegenseitiger Achtung geprägt sind. Dieser Wunsch wurde durch mehr als 35.000 Unterschriften bekräftigt.

Daran anknüpfend unterbreiten wir nun der spanischen Präsidentschaft und der Europäischen Kommission die folgende Petition:

  1. Die Resolutionen der UNO-Vollversammlung, des Europäischen Parlaments und der CLONG (Zusammenschluss von 900 NRO), welche mehrfach die Blockade gegen Kuba verurteilten, sind in konkretes Handeln umzusetzen.
  2. Der "Gemeinsame Standpunkt" der EU von 1996 ist kein Instrument, dass für die Umsetzung der o. g. Resolutionen angemessen ist. In diesem Dokument werden Kuba Vorbedingungen und spezifische Forderungen gestellt die den Eindruck erwecken, dass sich die Außenpolitik der EU von anderen Kriterien als denen der o. g. Resolutionen leiten lässt. Berücksichtigen wir die bilateralen Beziehungen der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU kommen wir zu dem Schluss, dass der "Gemeinsame Standpunkt" weder ein Standpunkt ist noch das Adjektiv "gemeinsam" verdient, so dass wir seine sofortige Aufhebung fordern.
  3. Das von uns geforderte konkrete Handeln sollte in der Unterzeichnung eines bilateralen Kooperationsabkommens zwischen Kuba und der EU, wie es die EU mit allen anderen lateinamerikanischen Ländern unterhält, sowie in der Aufnahme Kubas in das Abkommen von Cotonou münden. Kuba ist das einzige Mitglied der AKP-Staaten, das bisher nicht in das Abkommen von Cotonou aufgenommen wurde, und dem die EU einseitige Vorbedingungen stellt. Kuba hat seine Bereitschaft erklärt, den Gesamtkomplex des Abkommens zu unterzeichnen. Doch die EU lehnte dies bisher unter verschiedenen Vorwänden ab.
  4. Bis heute hat die Europäische Kommission formell die drei extraterritorialen Gesetze, das Toricelli-Gesetz, Helms-Burton-Gesetz und die Section 211 abgelehnt. Diese Tatsache hat weder die Europäische Kommission noch die EU davon abgehalten, das Abkommen von Birmingham zu unterzeichnen, durch welches die Grundlagen des Helms-Burton-Gesetzes anerkannt werden. Diese Entscheidung sollte die EU zurücknehmen und ausdrücklich diese unakzeptierbaren Gesetze verurteilen. Dabei sollte sich die EU nicht nur von ökonomischen Interessen leiten lassen, sondern den Schaden bedenken, den diese Gesetze den Prinzipien der Souveränität und Unabhängigkeit ihrer Außenpolitik zufügen. Da es sich hierbei um ein Problem der Außenpolitik handelt, sollte es auch als ein solches gelöst werden.
  5. Wir bitten darum, dass bestimmte Handlungen seitens der Europäischen Kommission eingestellt werden, die darauf gerichtet sind, die guten Beziehungen zwischen europäischen und kubanischen NRO zu stören. Ein Beispiel dieser Politik:
    Das Non-Paper vom Juli 2000 als Instrument zur Neuinterpretation des "Gemeinsamen Standpunktes". In diesem Dokument werden die NRO Europas aufgefordert, sich bei ihrer Zusammenarbeit von rein politischen Kriterien leiten zu lassen und z. B. Korrekturen politischer Aussagen vorzunehmen, die in Evaluierungen von Projekten vorgenommen wurden, falls bestimmte Einschätzungen zu positiv für Kubas ausfallen.
    Wir bitten die spanische Präsidentschaft und den Europäischen Rat auf solche politischen Verfahrensweisen, zu denen die Kommission kein Mandat erhalten hat, zu achten und sie anzuprangern.
  6. Generell bitten wir die EU, eine Außenpolitik gegenüber Kuba zu entwickeln, die unabhängig von der Politik der Konfrontation seitens der USA ist und das souveräne Recht dieses Landes anerkennt, sein eigenes Entwicklungsmodell und seine Politik selbst zu bestimmen. Seit 1996 ist es nicht mehr möglich die Tatsache zu ignorieren, dass sich die EU und die Kommission in dieser Frage häufig vom Druck der USA beeinflussen lassen. Schon seit langer Zeit wartet Kuba auf ein Signal von der EU, eine Politik unabhängig von den USA zu praktizieren. Wenn Europa eine eigenständige Außenpolitik erreichen will, dann sollte es dafür einen Beweis erbringen und seine Beziehungen zu Kuba normalisieren.

Sehr geehrter Herr Minister, wir bitten sie, diese Positionen in der Bundesregierung und der EU zu berücksichtigen und zu unterstützen. Natürlich sind wir daran interessiert, ihre Meinung und ihre Schlussfolgerungen dazu zu erfahren. Wir zweifeln nicht daran, dass sie diese unsere Darlegungen berücksichtigen werden und bedanken uns für ihre Aufmerksamkeit.

Hochachtungsvoll

Frank Schwitalla Vorsitzender

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