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Vom Verfassungs- zum Reformvertrag -wohin geht die Europäische Union?Von Andreas Wehr"Der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Union werden keinen Verfassungscharakter haben. (...): Der Ausdruck 'Verfassung' wird nicht verwendet (...)." So steht es im Entwurf des Mandats für die Regierungskonferenz, beschlossen auf dem Europäischen Rat am 21./22. Juni 2007 in Brüssel. In der Regierungskonferenz soll stattdessen ein "Reformvertrag" zur Änderung der bestehenden Verträge ausgearbeitet werden und zwar in nichtöffentlichen Sitzungen hinter verschlossenen Türen. Da war nun über Jahre für eine europäische Verfassung in allen Medien getrommelt, ja das Stagnieren oder gar das Auseinanderfallen der EU bei ihrem Scheitern vorausgesagt worden, und nun wurde die Fahne "Verfassung" quasi über Nacht still und heimlich wieder eingerollt. Keiner Zeitung war dies auch nur einen Kommentar wert. Spätestens jetzt ist klar, dass das ganze Gerede von einer Verfassung nur ein Hebel war, um mittels einer mobilisierten Öffentlichkeit den Widerstand einiger Regierungen gegen den angestrebten institutionellen Umbau der Union auszuschalten. Dieser Umbau der Institutionen der EU steht seit nunmehr zehn Jahren auf der Tagesordnung der Union. Seitdem geht es darum, die "drei Left-overs" der Amsterdamer Vertragsreform von 1997 aufzulösen. (1) Übrig geblieben waren damals die Entscheidungen über die zukünftige Größe der Europäischen Kommission, über die Stimmengewichtung im Rat und über die inhaltlichen Bereiche, in denen der Rat mit qualifizierten Mehrheiten abstimmen kann. Dieser Umbau der EU wird zu einer Zentralisierung ihrer Entscheidungsstrukturen und zur Stärkung ihrer großen Mitgliedsländer führen. Vor allem die Bundesrepublik Deutschland wird nun ihre mit der Vereinigung deutlich gewachsene Bevölkerung in die Waagschale legen können. Deshalb bestanden die deutschen Regierungen immer auch so hartnäckig auf die Anwendung des demografischen Prinzips. In Nizza war 2000 der erhoffte Durchbruch in diesen drei Fragen noch ausgeblieben. Eine Verständigung über sie gelang erst im Europäischen Konvent. Die 2003 im Konventsentwurf für eine Verfassung unterbreiteten Vorschläge bilden - mit einigen Veränderungen - auch die Grundstruktur des jetzt auszuhandelnden Reformvertrags. Die Union soll danach eine andere werden. Die Mitgliedstaaten verlieren weiter an Souveränität, die großen Länder werden auf Kosten der kleinen gestärkt und die Zentralisierung ihrer Entscheidungsstrukturen wird die EU noch undemokratischer machen. Sie droht ihren Charakter als Aushandlungsgemeinschaft zu verlieren und eine feste Hegemonialordnung von Metropole und Peripherie zu werden. Nicht alle Rechnungen gingen aufEin Sieg demnach auf ganzer Linie für die europäischen Eliten und den hinter ihnen stehenden Monopolbourgeoisien der großen Kernstaaten? Sieht man sich das Mandat für die Regierungskonferenz genauer an, so erkennt man, dass längst nicht alle ihrer Forderungen erfüllt wurden. Im jahrelangen Ringen um die neue vertragliche Grundlage waren sogar einige Rückschläge hinzunehmen. Dies gilt selbst für die schließlich durchgesetzte Umstellung des Abstimmungsverfahrens auf die Bevölkerungsgröße. Da es erst ab 2014 gilt, wird die für 2008 anstehende grundlegende Reform der Agrar- und Regionalpolitik der EU, bei der es um sehr viel Geld gehen wird, noch auf Grundlage des alten, in Nizza vereinbarten Abstimmungsmodus entschieden. Polens Chancen für seine Bauern dabei einiges mehr herauszuholen sind damit deutlich gestiegen. Im Verhandlungsmandat stößt man auf eine ganze Reihe von Bestimmungen in denen die Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten gegenüber dem Machtanspruch Brüssels verteidigt bzw. sogar gestärkt werden. So wird die den nationalen Parlamenten eingeräumte Frist für Subsidiaritätskontrollen geringfügig erhöht. Sie werden stärker in die politische Kontrolle von Europol und in die Bewertung der Tätigkeit von Eurojust einbezogen. Es wird ein neues Protokoll über Dienste von allgemeinem Interesse geben, in dem "die wichtige Rolle und der weite Ermessensspielraum der nationalen, regionalen und lokalen Behörden" hervorgehoben werden. Erstmals wird geregelt, dass "die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeiten wieder wahrnehmen, sofern und soweit die Union entschieden hat, ihre Zuständigkeiten nicht mehr auszuüben". Die Flexibilitätsklausel wird präzisiert, indem herausgestellt wird, dass "sie nicht als Grundlage für die Verwirklichung von Zielen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik dienen" kann. Im Artikel über die Beziehungen zwischen der Union und den Mitgliedstaaten wird der Satz angefügt: "Insbesondere die nationale Sicherheit fällt weiterhin in die alleinige Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten." Zur Stärkung der mitgliedstaatlichen Souveränitäten zählt auch, dass bei den Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungsmaßnahmen der Union - etwa in den Bereichen Kultur, Gesundheitswesen oder Verbraucherschutz - zukünftig hervorgehoben wird, dass "die Union die Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten durchführt". Und erstmals wird eindeutig festgehalten, dass die Verträge mit dem Ziel geändert werden können, die der Union übertragenen Zuständigkeiten auch "zu verringern". Einige ursprünglich angestrebten Integrationsschritte konnten zudem nur unter dem Preis der Gewährung einer "Opting out " Regel bzw. durch die Gestattung eines schnelleren Voranschreitens integrationswilliger Staaten gerettet werden. So die Charta der Grundrechte, die wohl nicht mehr Bestandteil der Verträge aber dennoch rechtsverbindlich sein soll. Dem entsprechenden Protokoll hat sich Großbritannien nicht angeschlossen. Zwei weitere Staaten prüfen noch, ob sie sich ebenso verhalten werden. Bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und bei der polizeilichen Zusammenarbeit wird zukünftig gestattet, dass "Mitgliedstaaten bei einem Thema voranschreiten und andere sich nicht beteiligen". Es bleibt bei Neoliberalismus und MilitarisierungWeniger Gewicht als die Verteidiger der Souveränitäten der Mitgliedstaaten hatten jene Kräfte, die den Verfassungs- bzw. Reformvertrag ablehnen, weil mit ihm die neoliberale Ordnung des Binnenmarktes gemäß den Vereinbarungen von Maastricht 1992 festgeschrieben wird. Im französischen Referendum dürften diese Argumente für das Non ausschlaggebend gewesen sein. An diesen neoliberalen Inhalten wird weiterhin unverändert festgehalten. Keine Rede ist mehr von der ursprünglichen Idee Merkels, dem Vertrag ein Zusatzprotokoll über die soziale Dimension der EU anzufügen. Lediglich an einer einzigen Stelle sah man Anlass, zumindest eine kosmetische Veränderung vorzunehmen. Aufgrund einer gemeinsam von Nicolas Sarkozy und der Europäischen Kommission eingebrachten Formulierung wird bei den Zielen der Union auf die Forderung nach "einem freien und unverfälschten Wettbewerb" verzichtet. Offiziell wird dies damit begründet, dass es sich bei dem freien und unverfälschten Wettbewerb lediglich um ein Mittel und nicht um ein Ziel handele, daher gehöre diese Formulierung auch in den praktischen, politischen Teil. Dort findet sich ja bereits gleich mehrfach das Prinzip "einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb". Die deutsche Ratspräsidentschaft beeilte sich denn auch sogleich zu erklären, dass "es in den EU-Verträgen ein Dutzend Passagen gebe, die als Grundlage für die auf das Jahr 1957 zurückgehende Wettbewerbspolitik dienten". (2) Und damit ja keine Zweifel daran aufkommen, dass es sich bei dieser Abänderung der Ziele wirklich nur darum handelt, den antiliberalen Kritikern Sand in die Augen zu streuen, wurde ein "Protokoll über den Binnenmarkt und den Wettbewerb" formuliert, in dem es unmissverständlich heißt, "dass zu dem Binnenmarkt, (...) ein System gehört, das den Wettbewerb vor Verfälschungen schützt (...)". Doch Schutz vor Wettbewerbsverfälschung ist in der Gesetzgebung der EU als auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs regelmäßig ein Hauptargument, um gegen nichttarifäre Handelshemmnisse - zu denen regelmäßig auch ökologische, soziale und gegen Diskriminierung gerichtete Standards gehören - vorgehen zu können. Viele Klagen der Kommission gegen die Vergabepraxis der Kommunen, werden denn auch mit dem Vorwurf der Wettbewerbsverfälschung begründet. Ganz und gar unbeachtet bleibt die Kritik an der Militarisierung der Union, wie sie sich in der Verpflichtung zur Aufrüstung, der Verknüpfung der EU mit der NATO sowie in der Ermöglichung von Kampfeinsätzen im Verfassungsvertrag findet. All diese Aussagen sollen unverändert in den Reformvertrag übernommen werden. Wohin geht die Europäische Union?
Anmerkungen:(1) Vgl. dazu Andreas Wehr, Das Publikum verlässt den Saal, Nach dem Verfassungsvertrag: Die EU in der Krise, Köln, 2006, S. 53 ff. (2) Neues Bekenntnis zum freien Wettbewerb, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25.06.2007 Aus: Marxistische Blätter 5-07 (mit Genehmigung des Autors) |
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