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Sozialgerichtsgesetz: "Hartz IV" ändern statt Rechte Betroffener einschränken"Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI kritisiert die vom Bundestag am 21.02.2008 verabschiedete Verschärfung des Sozialgerichtsgesetzes. Dadurch werde der bisherige besondere Schutz der auf Sozialleistungen angewiesenen Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt. Insbesondere kritisiert die BAG-SHI die Erhöhung der formellen Anforderungen an eine Klage und den Ausschluss der Möglichkeit einer Beschwerde im Prozesskostenhilfe-Verfahren durch Erhöhung des Streitwerts von 500 auf 750 Euro." Presssemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI vom 22.02.2008 www.bag-shi.de/presse/archiv/pm080222-sgg/view |
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