DKP Homepage Logo PDS DKP Offene Liste DKP Darmstadt
info@dkp-darmstadt.de

Zum Steuerkonzept des Paul Kirchhof - cui bono ?

Als Steuerexperte der sich seit 35 Jahren mit der Besteuerung kleiner Unternehmen beschäftigt, kann ich mich über die Euphorie nur wundern, die Kirchhofs vollmundige Erklärungen zur Steuervereinfachung auslösen. Mindestens 90 % meiner Kunden (kleine Unternehmen !) werden von der weiteren Steuersatzabsenkung von 42 auf 25 Prozent nicht profitieren, da ihre Betriebsergebnisse davon weitgehend unberührt bleiben. Was ihnen wirklich helfen würde, wäre eine nachhaltige Belebung der Binnennachfrage.Und das geht nur durch mehr Aufträge !

Sinkende staatliche Investitionen, Stellenabbau und die hausgemachte Massenarbeitslosigkeit verhindern das.In monotoner Gleichförmigkeit wiederholt auch Paul Kirchhof die neoliberale Hauptlüge, dass nur die Steuergeschenke an Spitzenverdiener zu mehr Investitionen und damit mehr Arbeitsplätzen führen würden. Damit wird er als künftiger Finanzminister im Kern die arbeitsmarktpolitisch erfolglose Politik der Regierung Schröder fortführen.

Es entspricht schlichtweg nicht der Wahrheit, dass Paul Kirchhof plant alle steuerlichen Begünstigungen zu streichen.Ganz im Gegenteil: er schafft auch Neue!

Geplante Neuregelungen

Neben der durch nichts zu rechtfertigenden Senkung des Spitzensteuersatzes seit 1998 von 53 % über heute 42% auf geplante 25 % sei beispielsweise die Bestimmung des § 13 (4) seines Gesetzentwurfes erwähnt, wonach für die Veräußerung einer Erwerbsgrundlage einer natürlichen Person lediglich 2,5 % Steuern pauschal zu bezahlen sind. Die Gewerbesteuer soll ganz abgeschafft werden - Finanzautonomie der Gemeinden: Ade!

Der pauschale Steuersatz von 2,5 % wird dann auch für Unternehmensverkäufe (!!) natürlicher Personen gelten, § 13 (4). Auf die richtige Besteuerung von Wertsteigerungen bei Immobilien wird endgültig ganz verzichtet. Immerhin sind Gewinne aus Immobilienveräußerungen bisher innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb voll zu versteuern, wobei die in Anspruch genommenen Abschreibungen nachversteuert werden.

Die unter Eichel eingeführte skandalöse Begünstigung der Beteiligungsveräußerung von Kapitalgesellschaften an anderen Kapitalgesellschaften wird beibehalten. Der Steuersatz beträgt künftig pauschal 2,5 %, § 13.

Erwähnenswert ist weiterhin die geplante Steuerbefreiung des Verkaufs von Anteilen an Personengesellschaften, die es bisher im Gesetz nicht gab, § 12. Aktienverkäufe sollen mit lediglich 2,5 Prozent besteuert werden, § 13, während das Arbeitseinkommen lückenlos erfasst werden soll.Gerechtfertigt wird diese Begünstigung von Unternehmensveräußerungen damit, dass die Besteuerung der Wertsteigerung von Unternehmen beim Verkauf einer Doppelbesteuerung gleichkäme, da in den Unternehmen stehen gelassene Gewinne ja bereits versteuert seinen.

Hier wird mit Halbwahrheiten operiert: Bei Verkäufen von Einzelunternehmen und Beteiligungen an Personengesellschaften wurden noch NIE die bereits versteuerten und nicht entnommenen Gewinne vom Fiskus nochmals einbezogen. Lediglich bei Kapitalgesellschaften (z.B. AG oder GmbH) besteht eine gewisse Problematik. Aber auch hier wird verschwiegen, dass nur bestimmte Gewinne aus Verkäufen durch Privatpersonen seit 2001 dem Halbeinkünfteverfahren (nur 50% des Gewinns wird besteuert) unterliegen und die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen der Kapitalgesellschaften an anderen Kapitalgesellschaften seit 2001 skandalträchtig ganz steuerbefreit (ab 2004 etwa 2% Steuer) sind.

Wer kann das bezahlen - wer hat soviel Geld?

Geflissentlich verschwiegen wird auch die Tatsache dass bei Veräußerung von renditestarken Unternehmen oder Anteilen daran regelmäßig wesentlich mehr als das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital bezahlt wird. Das Ziel der "Reform" besteht darin dass diese kapitalisierte Überrendite im Fall des Verkaufs weitgehend unversteuert bleiben soll. Die Hedgefonds werden sich freuen.

Auch deshalb ist Misstrauen angesagt, wenn von Kirchhof über die angeblich geplante stärkere Einbeziehung von bestehenden stillen Reserven in den Unternehmensbilanzen in die Ertragsbesteuerung gesprochen wird. Im ersten Gesetzentwurf des Paul Kirchhof aus 2001 war sogar von der Einbeziehung der Erbschaftsteuer in die Anschaffungskosten die Rede gewesen. Das bedeutet, dass die gezahlte Erbschaftsteuer ertragsteuerlich künftig abgesetzt werden kann; spätestens nach Verkauf der entsprechenden Wirtschaftsgüter. Bei Bewertung der Anschaffungskosten halbfertiger und fertiger Erzeugnisse sollte nach dem Entwurf aus 2001 nur noch die Einzelkosten (Material und Löhne) in die Bestandsbewertung in den Bilanzen der Unternehmen einbezogen werden. Keine Gemeinkosten wie Abschreibungen auf Maschinen, Gemeinkosten und Fremdkapitalzinsen etc. mehr. Alleine diese Kirchhoffsche Neuregelung würde gegenüber der jetzt recht laxen Gesetzeslage zu hohen Steuerausfällen, insbesondere bei kapitalintensiven großen Unternehmen führen.

Gegenfinanzierung

Gestrichen wird allerdings bei kleinen und mittleren Einkommen, die dann mehr bezahlen müssen, während das Kindergeld (!!) und die Sozialhilfe auf die steuerfreien Grundfreibeträge angerechnet werden, § 6 Satz 2 des Steuergesetzes a la Kirchhof. Pendlerpauschale, Eigenheimzulage und die steuerfreien Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sollen u.A. wegfallen. Bestimmte gemischte Aufwendungen (z.B. Arbeitszimmer, Berufskleidung Telefon, EDV-Kosten) seinen überhaupt nicht mehr abzugsfähig. Wer den von Kirchhof vorgelegten Entwurf zur Reform des Einkommensteuergesetzes vom 8.5.2001 mit der neuesten Fassung vergleicht, stellt fest, dass Professor Paul Kirchhof seither eine noch ausgesprochen großkapitalistenfreundlichere Sichtweise des Steuerrechts entwickelt hat:

  1. Steuersatz 2001: 35 anstatt jetzt 25 Prozent.
  2. Gewinne aus Vermögensverkäufen (Immobilien und Firmenanteilen) sollten in 2001 noch voll besteuert werden, siehe § 2 Abs. 2 (Fassung 2001), während jetzt in 2005 andere Grundsätze gelten sollen. Warum wohl ?

Selbstredend, dass der Umwelt-und Naturschutz in den steuerpolitischen Überlegungen des Paul Kirchhof keine Rolle spielen. Wird Gott Markt es auch hier richten ?

Wem nützt das?

Wen wundert es, dass die Unternehmerverbände frenetisch klatschen?? Professor Paul Kirchhof nutzt seine profunden steuerlichen Kenntnisse um eine Nebelwand zu erzeugen, die letztendlich nur dem dienen wird, die Staatsverschuldung weiter zugunsten der wirklichen " Reichen" zu erhöhen. Und: Er wird als künftiger Finanzminister den neoliberalen Staatsbankrott und die Förderung der Reichtumspflege für große Unternehmen und Geld(Vermögens)besitzer nur noch vollenden - und fortsetzen was unter Hans Eichel begonnen wurde.

Auch Hans Eichel hat weiterhin Wahnvorstellungen: Er kündigte in einem Interview mit der Welt an, dass er stur an der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 19 % festhalten will - koste es was es wolle. Und das alles zu Lasten derjenigen, welche von ihrer Hände Arbeit leben müssen, auch dem kleinen Mittelstand, dem vielfach die Aufträge nicht nur zur Akkumulation von Kapital zum Zwecke der Investitionsfinanzierung fehlen.

Was wird kommen - Ausblick

Über 40.000 Insolvenzen mit 600.000 vernichteten Arbeitsplätzen jährlich wird man nicht durch die Senkung der Spitzensteuersätze los.Die Großindustrie nutzt ihre glänzende Gewinnsituation bekanntlich zu weiterem Arbeitsplatzabbau während die von der Binnennachfrage abhängigen kleineren Unternehmen weiter in Richtung Abgrund rollen....

Die Einführung einer Flat-Tax hat bisher nur in Volkswirtschaften mit hohen Wachstumsraten zu nennenswerten Steigerungen des Gesamtsteueraufkommens geführt. Ob das gleiche in einer stagnierenden Volkswirtschaft wie der deutschen funktionieren wird ist mehr als zweifelhaft.

Wenn da die Beifallklatscher des Herr Professor Kirchhof nur nicht die Rechnung ohne die Wähler am 18.9. 2005 gemacht haben. Und danach?? Danach wird es von der Stärke der außerparlamentarischen Bewegungen und auch dem Agieren der Abgeordneten insbesondere der Linkspartei im Reichstag abhängen was Paul Kirchhof als Finanzminister tatsächlich durchsetzen kann. Sollte er das werden. Noch ist er nicht gewählt.

Immerhin musste er schon ein wenig zurückrudern. Das CDU-Geführte Finanzministerium in Baden-Württemberg hatte Steuerausfälle von über 40 Milliarden Euro errechnet, wenn Kirchhof sich durchsetzt: Die Länder und Gemeinden wären daran mit 57,5 % beteiligt.

 

Zu durchsichtig, das Ganze

Anhang

Wer es nicht glauben will:

§ 12 Beteiligungserlöse
(1) Beteiligungserlöse sind steuerfrei, soweit sie aus dem Anteil an einer steuerjuristischen Person erzielt werden.
(2) Kosten, die mit steuerfreien Erlösen unmittelbar wirtschaftlich zusammenhängen, dürfen nicht als Erwerbskosten abgezogen werden.

§ 13 Veräußerung von Anteilen an steuerjuristischen Personen
(1) Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an steuerjuristischen Personen sind steuerpflichtig (Veräußerungseinkünfte).
(2) ¹Veräußerungseinkünfte sind die zugeflossenen Veräußerungserlöse abzüglich der Veräußerungskosten. ²Veräußerungskosten sind die Vermögenserwerbskosten, Erwerbsfolgekosten und Übertragungskosten. ³Sie werden widerlegbar mit neun Zehnteln des zugeflossenen Veräußerungspreises vermutet (Kostenpauschale).
(3) Negative Veräußerungseinkünfte können nur mit Nichtpauschalierten, positiven Veräußerungseinkünften desselben Kalenderjahres ausgeglichen werden.
(4) Für die Veräußerung einer Erwerbsgrundlage einer natürlichen Person gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.

 

Peter Mannherz

Leer
Home
Veranstaltungen
Newsletter DKP Online
Infobrief IDDD
das rote blatt
Fraktion DIE LINKE.
Programm & Diskussion
Weitere Artikel:
· Demokratie & Antifa
· Krieg & Frieden
· Arbeit & Soziales
· Jugend & Bildung
· Frauen
· Umwelt
· Geschichte
· Chemie-Werker Merck
· Kranichstein
· Unser Weg
Kontakt/Service:
· EMail an uns
· Datensicherheit
· Ausgang, Links


Google

Fünf-Finger-Turm

(RSS)
Leer