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Presse Information vom 18. Dezember 2007

Coordination gegen BAYER-Gefahren

Dritter großer Erfolg gegen risikoreiche BAYER-Projekte

"Rechtsauffassung bestätigt" / Oberverwaltungsgericht stoppt BAYER-Pipeline / "unseliges Projekt nun endgültig begraben!"

Zufrieden zeigt sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) mit dem heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach die vom BAYER-Konzern geplante Kohlenmonoxid-Pipeline keine Betriebsgenehmigung erhält.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: "Unsere Rechtsauffassung wurde bestätigt. Schon Anfang des Jahres haben wir moniert, dass kein öffentliches Interesse an dem Bau der Pipeline besteht. Hierdurch entfällt die Rechtsgrundlage für das Projekt. Spätestens seit dem Aus der parallel geplanten Propylen-Leitung war die Argumentation von BAYER-Konzern und Landesregierung hinfällig". Die erhöhte Gefahr für die Anwohner und die notwendigen Enteignungen wurden stets mit Vorteilen für das Allgemeinwohl gerechtfertigt. "Tatsächlich lagen dem Bau der Kohlenmonoxid-Pipeline aber von Anfang an ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde. BAYER könnte auch in Krefeld eine moderne CO-Produktionsanlage bauen", so Mimkes weiter.

In Krefeld-Uerdingen setzt BAYER für die Kohlenmonoxid-Produktion eine veraltete und energieintensive Technik ein. Im vergangenen Jahr musste die Anlage nach einem Brand wochenlang stillgelegt werden. Üblicherweise werden Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid dort produziert, wo sie gebraucht werden. Die CBG befürchtet einen Präzedenzfall, wenn von diesem Prinzip abgewichen wird und die Rohrleitung eine Genehmigung erhält.

Die OVG-Richter urteilten, in dem Enteignungsgesetz sei nicht ausreichend erklärt, inwiefern die Allgemeinheit vom Privatinteresse des BAYER-Konzerns profitiere. "Da müssen sich Elemente der Gemeinnützigkeit finden", erklärte OVG-Sprecher Ulrich Lau. Es müssten konkrete Informationen gegeben werden, beispielsweise Angaben zur Zahl der entstehenden Arbeitsplätze. Nur wenn das private Interesse des Unternehmens identisch sei mit dem der Allgemeinheit, sei die Enteignung von Bürgern oder Gemeinden gerechtfertigt. Tatsächlich aber hatte die BAYER-Tochter MATERIAL SCIENCE vor wenigen Wochen angekündigt, trotz eines prognostizierten Rekord-Gewinns ein Zehntel der Belegschaft wegzurationalisieren.

Die Entscheidung des Gerichts kann bis zur Entscheidung in der Hauptverhandlung nicht angefochten werden; der Prozess wird sich voraussichtlich über mehrere Jahre hinziehen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert den Konzern daher auf, sich nun endgültig von dem unseligen Projekt zu verabschieden.

"Die heutige Entscheidung ist ein großer Erfolg für Bürgerinitiativen, Anwohner und Umweltgruppen. Ohne den Protest der Betroffenen wäre das Projekt stillschweigend realisiert worden. Nach dem Aus für die Verbrennung von australischem Giftmüll im Sommer und dem in der vergangenen Woche beschlossenen Stopp des in Krefeld geplanten Kohlekraftwerks ist dies der dritte Erfolg gegen risikoreiche BAYER-Projekte innerhalb weniger Monate", so Philipp Mimkes weiter.

Weitere Informationen:

· alle Infos zur Kampagne gegen die CO-Pipeline: www.cbgnetwork.de/1968.html <www.cbgnetwork.de/1968.html>

· Kein Kohlekraftwerk in Krefeld: www.cbgnetwork.de/1885.html

· Verbrennung von HCB gestoppt: www.cbgnetwork.de/1757.html

Kölner Stadt-Anzeiger, 19. Dezember 2007

Bayer-Pipeline muss vorerst leer bleiben

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat dem Industriekonzern Bayer die Inbetriebnahme seiner zwischen Dormagen und Krefeld geplanten Kohlenmonoxid-Pipeline vorläufig untersagt (Az.: 20 B 1586 / 07; 20 B 1667 / 07). Zugleich erlauben die Richter dem Konzern jedoch, die Pipeline auf eigenes Risiko zu Ende zu bauen. Gegen das Projekt hatten zwei Privatpersonen geklagt, über deren Grundstücke die Trasse laufen soll. Die Beschlüsse des OVG können nicht angefochten werden. Während ein Bayer-Konzernsprecher sich zunächst nicht zu dem Richterspruch äußern wollte, kündigte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums eine Prüfung des Urteils an.

Eingriff in Eigentum

Ein Planfeststellungsverfahren hatte Bayer dazu berechtigt, seine CO-Pipeline über Privatgrundstücke zu verlegen. Die Richter äußerten in ihrer Begründung jedoch Bedenken am Feststellungsverfahren. So fehle eine "vertiefte und überzeugende Darstellung der Bedeutung", die die geplante Pipeline für die Allgemeinheit habe. Nur durch eine Gemeinnützigkeit wäre ein solcher Zugriff auf Privateigentum gerechtfertigt. Außerdem monierten die Richter, es sei fraglich, ob durch den Bau der Pipeline die Wirtschaftskraft der Industriesparte und der Region so sehr gestärkt werde.

Zwar betonten die Richter, dass gegen die sicherheitstechnische Bewertung der Anlage keine grundsätzlichen Bedenken bestünden. Die besondere Gefährlichkeit von Kohlenmonoxid könne jedoch "über die Grundanforderungen des technischen Regelwerks hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen erforderlich" machen. Anwohner und die Stadt Monheim hatten in den vergangenen Monaten wiederholt das Sicherheitsrisiko der Trasse kritisiert. Ein Gutachten, das die Kreisverwaltung Mettmann in Auftrag gegeben hatte, war zu dem Schluss gekommen, dass bei einem Bruch der Leitung über 143 000 Menschen durch das geruchlose Atemgift gefährdet seien.

Die Richter folgten der Argumentation so weit, dass sie feststellten, mögliche Gesundheitsrisiken würden mit der Inbetriebnahme sofort aktuell. Dies sei den Anliegern "derzeit nicht zuzumuten". So dürfe die Pipeline zwar weiter gebaut, nicht aber in Betrieb genommen werden. Bayer will mit der Pipeline seine Standorte in Dormagen und Krefeld verbinden, da in beiden Chemieparks Kohlenmonoxid für die Kunststoffproduktion benötigt wird. Anwohner, Umweltschützer und die Oppositionsparteien im Landtag wehren sich seit Monaten gegen die Pipeline für das geruchlose und hochgefährliche Atemgift.

Die OVG-Entscheidung hat nun Bestand, bis im Hauptsacheverfahren ein Urteil ergangen ist. Wann dieses gefällt wird, ist nach den Worten Laus noch unklar. "Das kann Jahre dauern." Wahrscheinlicher sei, dass die Bezirksregierung Düsseldorf versuchen wird, den Bedenken der Münsteraner Richter Rechnung zu tragen.

Coordination gegen BAYER-Gefahren

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Beirat

Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Chemiker, ehem. MdB, Burgwald Dr. Sigrid Müller, Pharmakologin, Bremen Prof. Dr. Anton Schneider, Baubiologe, Neubeuern Prof. Jürgen Junginger, Designer, Krefeld Dr. Erika Abczynski, Kinderärztin, Dormagen Eva Bulling-Schröter, MdB, Berlin Dr. Janis Schmelzer, Historiker, Berlin Wolfram Esche, Rechtsanwalt, Köln Dorothee Sölle,Theologin, Hamburg (gest. 2003)

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