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Seite drei und vierVerfassungsklage gegen StudiengebührenDas IDDD hat diesen Monat nur zwei Seiten. Seite drei und vier enthält das Formblatt zur Verfassungsklage gegen die Einführung von Studiengebühren in Hessen. 43.308 wahlberechtigte Hessinnen und Hessen können beim Staatsgerichtshof gegen ein Gesetz Verfassungsklage einreichen. In einem abstrakten Normenkontrollverfahren wird dann seine Verfassungsmäßigkeit überprüft. Da maßgebliche Experten das Studienbeitragsgesetz (StuBeiG) der CDU-Landesregierung für verfassungswidrig halten, rufen die hessischen ASten dazu auf, gemeinsam das Studienbeitragsgesetz und damit die Politik der Landesregierung vor den Staatsgerichtshof zu bringen. Klagt mit und werbt im Freundes-, Bekannten-, und Familienkreis, an der Hochschule und auf den Straßen und Plätzen um weitere Klägerinnen und Kläger. Lasst uns die Hessische Verfassung verteidigen und unsere Kritik an Bildungs- und Sozialabbau weiter in die Öffentlichkeit tragen. Nur jede/r volljährige deutsche Staatsbürger der seit 3 Monaten in Hessen gemeldet ist, darf mitmachen. Jede/r die/der die Klage unterstützen will muss zur Gemeindeverwaltung (Wahlamt) bei der sie/er gemeldet ist und erst dort eigenhändig auf dem Formular unterschreiben. Die DKP Darmstadt-Dieburg unterstützt den Protest und ruft alle Mitglieder und Freunde zur Unterstützung auf. Ausgefüllte und beglaubigte Unterschriften können entweder per Post an den Kreisvorstand zurückgeschickt werden oder bei einer Sammelstelle (z.B. DGB-Haus in Darmstadt) abgegeben werden. Das Formblatt ist als Anlage angefügt. |
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