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Berufsverbote

Teilerfolg für Michael Csaszkóczy

Das Land Hessen muss die Bewerbung des Realschulpädagogen erneut prüfen, ist aber nicht gezwungen, ihn einzustellen. Das Verwaltungsgericht Darmstadt entschied am 02.08.2007, der 37-Jährige sei zu Unrecht der mangelnden Verfassungstreue verdächtigt worden.

RA Heiming und Csaszkóczy werteten das Urteil am Donnerstag zwar als Erfolg. "Es wurde festgestellt, dass Unrecht geschehen ist", sagte der Kläger. Sein Anwalt betonte, damit sei aber nicht gesichert, dass Csaszkóczy in naher Zukunft vor hessischen Schülern unterrichten werde: "Jetzt geht alles von vorne los. Vielleicht spielt das Land auch hier auf Zeit." In Baden-Württemberg sei der Pädagoge nach dem Urteil vom März erst vor zwei Wochen erneut angehört worden. Die Entscheidung über seine Einstellung in den Schuldienst stehe aus.

M.Csaszkóczy hatte sich nach seinem Referendariat an eine hessischen Schule beworben und hatte eine Einstellungszusage erhalten. Wenige Minuten vor der ersten Lehrerkonferenz wurde der Rektor nach einer Intervention des Innenministeriums angewiesen, Michael Csaszkóczys Vertrag auf keinen Fall zu unterzeichnen. Seine Einstellung werde aufgrund seines Engagements gegen Rechtsextremismus und seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) abgelehnt. Gegen das Berufsverbot war Widerspruch eingelegt worden.

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