Finanzen und Wirtschaft

Kommunale Selbstverwaltung sicherstellen

Landkreise und Kommunen sind unsere direkte Lebenswelt. Hier müssen alle Menschen einen Platz haben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Durch die Kommunen werden ganz wesentliche Bereiche der Daseinsvorsorge erbracht. Kindertagesstätten und Schulbauten, soziale Sicherung, der öffentliche Personennahverkehr, Wasserversorgung, Kultur und Sport - das alles und noch viel mehr gehört in den Aufgabenbereich der Kreise und Kommunen.

Damit die im Grundgesetz festgeschriebene kommunale Selbstverwaltung realisiert werden kann, müssen Landkreise und Kommunen über stabile Finanzen verfügen. Nur so können sie ihre vielfältigen Aufgaben auch erfüllen. Doch die Landkreise und Kommunen sind schon Jahrzehnte unterfinanziert.

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie werden die Finanzlage noch verschlechtern. Im Landkreis Darmstadt- Dieburg stehen deshalb alle Ausgaben unter Finanzierungsvorbehalt.

Wie können die Einnahmen verbessert werden?

Die DKP fordert, dass Kreise und Kommunen wieder das Recht auf wirtschaftliche Tätigkeit erhalten, was Ihnen derzeit gesetzlich verboten ist.

Das Konnexitätsprinzip ist konsequent umzusetzen. Das heißt: wer Sozialstaatsaufgaben verlangt oder den Kommunen Aufgaben zuweist, der hat auch für den vollumfänglichen finanziellen Ausgleich zu sorgen ("Wer bestellt, der bezahlt").

Bund und Land haben für eine angemessene Finanzausstattung der Landkreise und Kommunen zu sorgen. Durch die bisher betriebene Steuersenkungspolitik wurden hohe Einkommen, große Vermögen und Konzerne zunehmend entlastet. Hinzu kommen Milliarden-Hilfspakete: 2008/2009 zur Rettung der Banken und heute zur Abmilderung der Wirtschafts- und Corona-Krise.

Der Anteil der Kommunen am Steuereinkommen stagniert seit Jahren oder ist inzwischen rückläufig. Gleichzeitig stiegen die Kosten stetig an. Steigende Armut, die Auswirkungen von Hartz IV, Kosten der Kinderbetreuung, der Jugendhilfe, die Unterbringung und Integration Geflüchteter - alle diese Sozialleistungen sind von den Kreisen und Kommunen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht beeinflussbar und müssen aufgebracht werden, ohne dass dafür ausreichende Finanzmittel von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden.

In vielen Kommunen herrscht durch die permanente Unterfinanzierung ein erheblicher Investitionstau bei der kommunalen Infrastruktur. Das Geld fehlt etwa beim kommunalen sozialen Wohnungsbau, zur Modernisierung der Kanalisation, der Sanierung von Straßen, für kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Bürgerhäuser, Jugendtreffs, Schwimmbäder, Bibliotheken, Museen usw.

Die Konsolidierung des Landeshaushaltes und somit die Konsolidierung der Haushalte der Landkreise und Kommunen kann nicht durch weiteres Sparen gelingen. Bürger zahlen schon genug Steuern und kommunale Abgaben. Deshalb ist ein weiteres Drehen an der Schraube der Kommunalsteuern und -abgaben nicht hinnehmbar. Eine ausreichende Finanzierung der Kommunen kann nur durch die Erhöhung der Steuereinnahmen auf große Vermögen, hohe Einkommen und Konzern- und Spekulationsgewinne gelingen. Starke Schultern sollen stärkere Lasten tragen.

Dafür setzt sich die DKP ein:

  • Politiker müssen sich in ihren Parteien für eine Besteuerung der großen Vermögen einsetzen, aktuell eine Vermögensabgabe wie vom Sozialverband VDK gefordert.
  • Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Eine Vermögenssteuer ab 1 Prozent auf Vermögen von über 500.000 Euro würde Hessen jährliche Steuermehreinnahmen von mindestens 1,5 Milliarden Euro bringen. Dies würde bedeuten, dass das Land Hessen einen mehr als ausgeglichenen Haushalt hätte und seine Kreise und Kommunen gut ausstatten könnte.
  • Die Gewerbesteuer soll in eine Gemeindewirtschaftssteuer umgewandelt werden, in der auch Steuerpflicht für Kapitalgesellschaften, gewerbliche Unternehmen und alle selbständig ausgeübten Tätigkeiten besteht. Diese Steuer ist an die Kommune zu entrichten, in der der steuerpflichtige Ertrag erwirtschaftet wurde, unabhängig davon, ob es sich um einen Hauptsitz oder eine Filiale handelt.
  • Streichung des § 121 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), die die Kommunen daran hindert, sich wirtschaftlich zu betätigen.
  • Langfristige Betrachtungen finanzieller Folgen aller Entscheidungen; Sicherung der Nachhaltigkeit.
  • Keine Verkäufe kommunalen Eigentums zum kurzfristigen Stopfen von Haushaltslöchern. Keine so genannten Sale-and-lease-back-Projekte (Verkauf und Rückanmietung öffentlichen Eigentums).
  • Keine "Public-Private-Partnership"-Projekte (PPP-Projekte), die eine Einschränkung der kommunalen Verfügungsgewalt bedeuten und langfristig oft teurer als öffentliche Lösungen sind. Verzicht auf teure und verlustreiche Prestige-Projekte. Keine Privatisierung öffentlichen Eigentums!
  • Eine Neuschreibung des Kommunalen Finanzausgleichs, hin zu auskömmlicher realistischer Finanzausstattung von Landkreisen und Kommunen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land in lebenswerten Kommunen.
  • Erhalt und Ausbau kommunaler Infrastruktur (Sozialwohnungen, Sportstätten, Schwimmbäder, öffentliche Bibliotheken, Theater, Museen und weitere Bildungsstätten, Straßen und Radwege, Bürgerhäuser, Jugendzentren usw.)
  • Konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips: Wer den Kreisen und Kommunen Leistungen per Gesetz zuweist, muss für die entstehenden Kosten vollumfänglich aufkommen (Wer bestellt, der bezahlt!).
  • Es soll folgender Grundsatz gelten: Beteiligung der Bürger an allen kommunalen Haushaltsfragen. Die Gestaltung des Haushalts ist die Frage kommunaler Politik, die die größten Auswirkungen auf die unmittelbaren Lebensbedingungen der Bevölkerung hat. Dabei geht es neben Entscheidungen, die nur für das jeweilige Jahr wirksam sind, auch um Entscheidungen (z.B. Verkehrs-, Umwelt- und Immobilienprojekte, Privatisierungsentscheidungen), die in ihrer Wirksamkeit weit über die aktuelle Wahlperiode, teilweise sogar über eine ganze Generation hinausgehen.
  • In allen Phasen der Haushaltsaufstellung, -führung und -kontrolle soll die aktive Teilnahme der Bevölkerung an den Entscheidungsprozessen und der Prioritätensetzung gesichert sein. Haushaltspolitische Entscheidungen müssen für die Bürger transparent und nach dem Mehrheitsprinzip direkt beeinflussbar sein.