Kommunales Wahlrecht für Migranten

Gesellschaftliches Engagement stärken statt abschaffen

Migranten müssen an der Gesellschaft teilhaben können. Dazu gehört auch das aktive und passive Wahlrecht für jene, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Dazu gehört der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und Ausbildung und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Und dazu gehört, dass Kinder, die hier geboren werden und deren Eltern in Deutschland leben, eine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Die Einbürgerung muss erleichtert werden, doppelte Staatsbürgerschaften sollten zumindest möglich sein. Diskriminierungen von Asylsuchenden und Geduldeten bei der sozialen Versorgung und der Unterbringung sind nicht hinnehmbar.

Politisches und zivilgesellschaftliches Engagement muss grundsätzlich erwünscht sein und gefördert werden!

Die DKP wendet sich energisch gegen die Schwächung der Ausländerbeiräte, wie sie die schwarz-grüne Landesregierung vorgenommen hat.

Alle Gemeinden mit mehr als 1.000 ausländischen Einwohner, für die bisher eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Ausländerbeirats bestand, können nun einen bestehenden Ausländerbeirat durch eine "Integrationskommission" ersetzen, deren Mitglieder nur noch zur Hälfte aus Migranten bestehen müssen und von der Gemeindevertretung benannt werden.

Diese Gesetzesänderung muss rückgängig gemacht werden. Stattdessen sollte man die Rechte der Ausländerbeiräte erweitern. Deren Vertreter sollten Rede-, Antrags- und Stimmrecht in den kommunalen Gremien erhalten.

Das kommunale Wahlrecht für Migranten ist bereits in 15 von 28 europäischen Staaten Standard. Daher wird es für Deutschland nach 65-jähriger Arbeitsmigration höchste Zeit, dies für alle ausländischen Mitbürger, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, ebenfalls umzusetzen.

Dafür setzt sich die DKP ein:

  • Kommunales Wahlrecht für alle Einwohner des Landkreises Darmstadt-Dieburg, die länger als fünf Jahre hier leben.
  • Rücknahme der gesetzlichen Regelung, die Ausländerbeiräte schwächt.
  • Auch Migranten aus nicht EU-Staaten müssen eine politische und zivilgesellschaftliche Möglichkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft haben!
  • Ausländerbeiräte sind zu stärken: Stimmberechtigung in den kommunalen Parlamenten, Initiativrecht für Anträge, Mitbestimmung bei schulischen Entscheidungen usw.