GALIDA - Untätigkeitsklage gegen die Wissenschaftsstadt Darmstadt

Am 13. Juni, in der letzten Darmstädter Stadtverordnetenversammlung vor der Sommerpause, verkündete Oberbürgermeister Partsch die "vorläufige" Rücknahme der Magistratsvorlage zur Sozialticketregelung für Darmstadt.

Mit diesem überraschenden Rückzug der Stadt negierte der Oberbürgermeister mit einem Schlag alle Bemühungen des Darmstädter Bündnisses für soziale Gerechtigkeit und der Sozialdezernentin Barbara Akdeniz zur Etablierung eines Sozialtickets zum 1. Juli diesen Jahres.

Die GALIDA-Aktivisten, allesamt ver.di-Mitglieder, sehen sich nun mit Unterstützung des ver.di Rechtsschutzes gezwungen, eine Untätigkeitsklage gegen die Kommune vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt anzustrengen.

Erinnern wir uns: Am 1. Mai 2016 kündigte die GALIDA an, dass sie die politisch Verantwortlichen der Stadt mit einer Klage auf der Basis eines Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg zum Handeln veranlassen wolle. Das Gericht hatte geurteilt, dass im Sinne der grundgesetzlich geschützten Gleichbehandlung Hartz-IV-Leistungsbezieher nicht von ermäßigten ÖPNV-Angeboten ausgeschlossen werden dürften.

Während es in Darmstadt für SGB-XII-Empfänger und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Ein-Drittel-Ermäßigung auf Heag-Monatsfahrkarten gebe, habe Oberbürgermeister Partsch 2010, in seiner damaligen Funktion als Sozialdezernent, diese freiwillige Leistung der Kommune für Hartz-IV-Empfänger ersatzlos gestrichen.

"Nach dem Rückzieher der Stadt sind wir nun gezwungen, eine Untätigkeitsklage gemäß §75 der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Verantwortlichen einzureichen", so Frank Gerfelder-Jung, GALIDA-Mitglied und Vorsitzender des ver.di Bezirkserwerbslosenausschuss Südhessen.

Diese Untätigkeitsklage dient dazu, dass das von den GALIDA-Aktivisten angestoßene Widerspruchsverfahren nun endlich abschließend von der Stadt beschieden wird. Mit dem Verweis auf die künftige Sozialticketregelung zum 1. Juli hatte das Rechtsamt der Kommune das verwaltungsinterne Widerspruchsverfahren ruhen lassen.

"Das Rechtsamt der Wissenschaftsstadt kann diese gerichtliche Auseinandersetzung abwenden, wenn sie jetzt unsere Widersprüche bescheiden. Insofern sehen wir unsere Klage als explizite Unterstützung der Haltung von Sozialdezernentin Akdeniz in unserem gemeinsamen Ringen zur schnellstmöglichen Durchsetzung eines Sozialtickets für Darmstadt", so Gerfelder-Jung abschließend.