Fair einkaufen und gezielt fördern - Verantwortung als Auftraggeber wahrnehmen

Der Landkreis tritt auch als umsatzstarker Einkäufer auf. Wir wollen, dass der Kreis bei Ausschreibungen und Einkäufen für Nachhaltigkeit, Klimafreundlichkeit und soziale Gerechtigkeit eintritt. Nach einer Reform der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist es ausdrücklich erlaubt, soziale und ökologische Kriterien in die Vergabekriterien aufzunehmen. Hessen hat 2014 ein Vergabegesetz verabschiedet. Leider enthält es weder eine Festlegung für einen Mindestlohn, noch wird der Einsatz von Subunternehmen ausgeschlossen. Damit ist dieses Vergabegesetz ein Beispiel, wie ein Vergabegesetz nicht aussehen sollte. Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen Tariflöhne zahlen und den Kernforderungen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) genügen.

Dafür setzt sich die DKP ein:

  • Bei der Vergabe kommunaler Aufträge und beim Einkauf des Landkreises sind soziale und ökologische Kriterien besonders zu berücksichtigen. Hierzu sind verbindliche Mindeststandards in jeder öffentlichen Ausschreibung festzuhalten. Bei allen Ausschreibungen muss der Anbieter überprüfbar nachweisen, dass bei Erbringung der Leistung ein Stundenlohn von mindestens 13 Euro gezahlt wird.
  • Beim Einkauf von Produkten ist sicherzustellen, dass bei der Produktion die Kernarbeitsnormen der ILO eingehalten wurden. Im Zweifel sind Produkte vorzuziehen, die über entsprechende Zertifikate verfügen. Nur so kann verhindert werden, dass mit dem Geld der Bürger bei Importen aus dem Ausland auch noch Zwangsarbeit, Sklaverei und Kinderarbeit gefördert wird.
  • Die Beauftragung von Subunternehmen bei kommunalen Aufträgen ist auszuschließen.
  • Nach der Auftragserledigung müssen die Rechnungen durch die kommunalen Auftraggeber unverzüglich bezahlt werden.
  • Angriffe der EU, die die kommunale Selbstverwaltung schwächen oder aushebeln, lehnen wir ab.