Flächendeckender Zugang zu schnellem Internet

Ein entsprechender Internetanschluss stellt in unserer Gesellschaft kein Luxusgut dar, sondern ist ein notwendiger Teil der Infrastruktur. Er ist vergleichbar mit dem Zugang zu Strom, Post, Rundfunk und Telefon. Große und mittlere Unternehmen akzeptieren z.B. fast nur noch Online-Bewerbungen. Ein Breitbandanschluss ist inzwischen für die Menschen elementar, für den Beruf, das Lernen, um mit Informationen und Kommunikationsmöglichkeiten versorgt zu sein. Ohne ihn ist die Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben massiv eingeschränkt. Bei mangelhafter Internet-Infrastruktur siedeln sich keine Firmen an. Damit bleibt eine wirtschaftliche Entwicklung von Kommunen blockiert.

Während der Corona-Epidemie zeigte sich, wie wichtig schnelles (oder überhaupt) Internet ist: Für Homeoffice, aber auch für den Fern-Unterricht für die Kinder.

Die Privatwirtschaft konzentriert sich beim Breitbandausbau auf die Bereiche, die ihr den größten Profit versprechen.

Problematisch ist, dass kommunale Gesellschaften nur dort tätig werden dürfen, wo sich kein privater Markteilnehmer findet, der den Ausbau mit mindestens 50 MBit/s durchführen will. Grund hierfür ist der Paragraph 121 HKO, der es den Kommunen verbietet, wirtschaftlich tätig zu werden, wenn ein privater Anbieter vorhanden ist. Es gibt keine Grundversorgungspflicht mit Breitband-Anschlüssen.

Unbefriedigend ist auch die digitale Ausstattung der Schulen. Das Land Hessen hat noch immer kein Konzept, welche Schulen mit welcher Technik ausgestattet werden sollten. Die finanziellen Mittel reichen für eine flächendeckende Versorgung nicht aus. Der Landkreis als Schulträger hat ebenfalls kein Konzept.

Entwicklungspädagogische Aspekte werden nicht bedacht und auch soziale Fragen bleiben unbeantwortet. Hier nur zwei Beispiele:

Während der Corona-Zeit hatten viele Kinder aus einkommensschwachen Elternhäusern keine IT-Ausstattung, die einen Hausunterricht ermöglicht hätte. Die Schulen besitzen keine Ausleihgeräte. Das ist auch nicht vorgesehen. Doch wer Unterricht mit digitaler Technik haben möchte, muss dafür sorgen, dass alle Schülerinnen und Schüler teilhaben können!

Dafür setzt sich die DKP ein:

  • Wegfall des § 121 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), die die Kommunen daran hindert, sich ohne Einschränkungen wirtschaftlich zu betätigen. Dies besonders bei der Grundversorgung und Daseinsfürsorge der Bevölkerung.
  • Die Sicherstellung des Internetzuganges für alle Kommunen des Landkreises mit Bandbreiten von mindestens 50 MBit/s.
  • Ein Konzept zur Ausstattung der Schulen: Nicht nur eine technische Planung, sondern auch eine pädagogisch sinnvolle Planung.
  • Berufsschulen und Oberstufen sollen mit IT ausgestattet sein. In der Grundschule ist reale Erfahrung vorrangig.