Jugend muss mitbestimmen - Demokratie lebt vom Mitmachen

Die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen ist in der HGO (Hessische Gemeindeordnung) und der HKO (Hessische Landkreisordnung) in den §§ 4c, 8a und 8c festgeschrieben. Mit der Umsetzung dieses Zieles hapert es allerdings vielerorts. Dabei ist es wichtig, dass gerade Kinder und Jugendliche unsere Gesellschaft möglichst früh als einen Ort demokratischer Mitbestimmung erleben. Die Einrichtung umfassender Mitbestimmungsmöglichkeiten bildet daher einen Schwerpunkt unserer Kommunalpolitik.

Viele Gemeinden außerhalb der Mittelzentren haben keinerlei Angebote für ungebundene Jugendliche. Rechtsextreme Gruppen nutzen dies aus und versuchen mit Freizeitangeboten Jugendliche für sich zu gewinnen. Dieser Zustand ist unhaltbar.

Dafür setzt sich die DKP ein:

  • Aktives und passives Wahlrecht ab 16 Jahren.
  • Für Kinder bis 12 Jahre streben wir die Einrichtung bzw. Ausweitung projektbezogener Mitbestimmung an, zum Beispiel bei der Gestaltung von Spielplätzen und anderen Freizeiteinrichtungen für Kinder. Hier sind vor allem die Gemeinden gefordert, tragfähige pädagogische Konzepte vorzulegen und umzusetzen. Die Unterstützung von erfahrenen, landesweiten Beteiligungsnetzwerken sollte dabei in Anspruch genommen werden.
  • Damit die Wahlen für diese Parlamente von den Jugendlichen angenommen werden, muss an den Stellen, an denen Jugendliche anzutreffen sind, dafür geworben werden. Dies betrifft Schulen, Jugendclubs, Jugendzentren, Diskotheken, Konzerte, etc.
  • Des Weiteren fordern wir ein Vorschlags- und Rederecht für den Kreisjugendring im Kreistag.
  • Der Kreis setzt sich für die Einrichtung von Jugendzentren und für einen Ausbau der dezentralen Jugendarbeit in allen Gemeinden ein. Kommunen ohne Angebote, in denen Jugendliche willkommene Beute rechtsextremer Gruppen sind, müssen dagegen tätig werden.