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Ausreiseverbot zu Demonstrationen kassiert

Die Praxis, Demonstranten, die ihre Meinung auf Demonstrationen im Ausland äußern möchten, sind in der Vergangenheit häufig an der Ausreise be- oder auch gehindert worden.

In *einem* dieser Fälle hat der Obrigkeitsstaat jetzt vom Rechtsstaat eine schallende Ohrfeige bekommen.

Auszug aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 17.01.2005 (1 S 2218/03):

Demonstrationsteilnehmer zu Unrecht Ausreise aus dem Bundesgebiet verweigert

Einem deutschen Staatsangehörigen kann nur dann die Ausreise ins Ausland wegen Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland versagt werden, wenn eine konkrete Gefährdungslage vorliegt. Dies setzt im Regelfall voraus, dass die Vorfälle, aus denen die Prognose der Gefährlichkeit des Betroffenen abgeleitet wird, nicht zu lange zurückliegen. Mit dieser Begründung hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 07.12.2004 ein vom Bundesgrenzschutzamt Weil am Rhein verfügtes Ausreiseverbot gegen einen Demonstrationsteilnehmer (Kläger) für rechtswidrig erklärt und die Berufung der Bundesrepublik (Beklagte) gegen ein - ebenfalls stattgebendes - Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zurückgewiesen.

Quelle: Friedens-Treiber-Agentur FriedensTreiberAgentur.de

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